"Memorial" war zuvor bereits als "ausländischer Agent" eingestuft worden.
Die russische Menschenrechtsorganisation Memorial steht vor dem endgültigen Aus. Das Oberste Gericht Russlands verbot die NGO, die bereits als "ausländischer Agent" in Russland geführt wurde. Das reichte der Generalstaatsanwaltschaft aber nicht, weshalb sie vor die höchste Instanz zog. Dies ebestätigte jetzt die Sichtweise der Generalstaatsanwaltschaft und erklärte, Memorial habe "Auflagen und Gesetze verletzt." Deshalb müsse die NGO aufgelöst werden.
Memorial selbst hatte das juristische Vorgehen bereits vor dem Urteil als rein politisch eingestuft. Die Leitung von Memorial kündigte nach dem Urteil an, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen vorzugehen. Es handele sich um eine politische Entscheidung ohne Rechtsgrundlage.
Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte vor Gericht, Memorial habe die frühere Sowjetunion als "Terrorstaat" dargestellt und Lügen über das Land verbreitet.
Nach russischem Recht können russische Organisationen oder Personen zu "Agenten" erklärt werden, wenn sie Geld aus dem Ausland bekommen. Auch viele Journalistinnen und Journalisten sind als Agenten eingestuft.