Die belarussische Oppositionsführerin wurde in Abwesenheit von einem Minsker Gericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Sie spricht von einer "Racheaktion".
Die im Exil lebende belarussische Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja wurde am Montag in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Minsker Gericht befand sie unter anderem der Verschwörung zum Sturz der Regierung und der Erregung sozialer Unruhen für schuldig.
Anklage nach Massenprotesten wegen Präsidentschaftswahl
2020 war Tichanowskaja bei den Präsidentschaftswahlen gegen Lukaschenko angetreten, der sich in der Wahl, die weithin als manipuliert angesehen wird, seine sechste Amtszeit sicherte.
Auf die Wahl folgten Massenproteste, die Präsident Lukaschenko brutal niederschlug. Der Oppostition warf er vor, die Regierung stürzen zu wollen. Tichanowskaja und weitere belarussische Oppositionelle wurden angeklagt, die Oppositionsführerin floh daraufhin nach Litauen.
Ehemaliger Kulturminister zu 18 Jahren Strafkolonie verurteilt
Neben Tichanowskaja wurde am Montag über vier weitere abwesende Oppositionelle geurteilt. Ihnen wurde unter anderem die Gründung und Führung einer Terrorgruppe und Bedrohung der nationalen Sicherheit vorgeworfen.
Unter ihnen befand sich auch der ehemalige Kulturminister Pawel Latushka, der in Abwesenheit zu 18 Jahren in einer Strafkolonie verurteilt wurde. Seit über zwei Jahren befinden sich Tichanowskaja und Latushka im Exil.
Tichanowskaja: Prozess als "Racheaktion"
Tichanowskaja gab an, dass sie von ihrem gerichtlich zugewiesenen Anwalt während des gesamten Prozesses nicht einmal kontaktiert worden sei. Er habe auch nicht auf ihre Anfragen reagiert, die Fallakten einzusehen.
Die Oppositionsführerin nannte den Prozess und weitere ähnliche Verfahren "eine Farce" und "eine Racheaktion" Lukaschenkos.