Trotz massiver Bedenken seitens Juristen sowie innerhalb der eigenen Fraktion, signalisiert die Union nun doch die Zustimmung für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin – die ein AfD-Verbot befürwortet. Die Koalition bräuchte die Stimmen der Linken dafür.
An diesem Montagabend (20.00 Uhr) wird der Wahlausschuss im Bundestag drei Verfassungsrichter vorschlagen. Zwei davon hat die SPD benannt, einen die Union.
Zum SPD-Wunsch gehört die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf. Obwohl es massive Kritik seitens Verfassungsexperten sowie innerhalb der Union an ihr gab, signalisiert die Union nun doch kurz vor der Ausschusstagung ihre Zustimmung.
Kritik an Brosius-Gersdorf kam an ihren juristischen Positionen auf. Beispielsweise hält sie eine gesetzliche Frauenquote im Wahlrecht für möglich – das Bundesverfassungsgericht allerdings hat sich bisher skeptisch dazu erkennen gegeben. Die Juristen befürwortete eine Corona-Impfpflicht. Auch hat sie die Entscheidung des Karlsruher Gerichts kritisiert, als dieses das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß einstufte.
Ebenfalls für Aufsehen erregt Brosius-Gersdorf, weil sie ein AfD-Verbot – also ein Verbot der aktuell größten Oppositionspartei in Deutschland – befürwortet.
"Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird. Weil das ein ganz starkes Signal unserer Wehrhaften Demokratie ist, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt, dass es Grenzen gibt", sagte sie 2024 in der Talkshow Markus Lanz (ZDF). Ähnlich argumentiert auch die SPD.
Insider gehen davon aus, dass die SPD mit ihr eine geeignete Kandidatin hätte, um ein AfD-Verbot – das man sich parteipolitisch wünscht – weiter verfolgen zu können. Ebenfalls glauben Juristen, dass Brosius-Gersdorf auch in den nächsten Jahren aufsteigen könne. Zum Beispiel als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts oder sogar zur Präsidentin, falls dieser Stuhl 2030 frei werde.
Die über das SPD-Ticket vorgeschlagenen Rechtsprofessorinnen Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold würden wohl in den zweiten Senat einziehen. Dort sitzen bereits mehrere Richter, denen eine Nähe zur SPD und den Grünen vorgeworfen wird.
CSU-Landesgruppenchef signalisiert Zustimmung
Obwohl es aus den Unions-Reihen massive Bedenken an dem SPD-Vorschlag gab, hat plötzlich CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat Unterstützung für Frauke Brosius-Gersdorf signalisiert.
Hoffmann appellierte an die Unions-Abgeordneten, die SPD-Vorschläge trotz Bedenken mitzutragen. Nichts wäre gewonnen, wenn der Kandidat der Union scheitere, weil die beiden SPD-Kandidatinnen scheiterten, meinte er gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“.
„Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind so, dass wir unseren Wunschkandidaten nur im Paket mit weiteren Personalentscheidungen durchsetzen können.“ Von der Union wird Bundesarbeitsrichter Günter Spinner vorgeschlagen, er gilt als konservativ.
Brisant: Für eine notwendige Zweidrittelmehrheit sind Stimmen von der Partei die Linke erforderlich – die Union hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der ehemaligen SED-Nachfolgepartei. CDU/CSU müssten also gemeinsam mit der Linke über die drei Kandidaten abstimmen. Ob die Linke den Unions-Kandidaten Spinner mittragen ist unklar.
Falls tatsächlich im Bundestag keine Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht wird, kann über Paragraf 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Bundesrat darüber gewählt werden. Dieser Mechanismus wurde Ende 2024 ins Leben gerufen, um weniger von Oppositionsparteien wie AfD oder BSW abhängig zu sein. Im Bundesrat wäre dann ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.