Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern für eine Reform der Pflegeversorgung hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Gesundheitsexperten sehen große Versäumnisse.
Wer im Alter auf Pflege angewiesen ist, braucht eine verlässliche Pflegeversicherung. Doch dafür fehlen dem Bund bereits im kommenden Jahr Milliardenbeträge, wie das Gesundheitsministerium angegeben hat. Weil höhere Beiträge nach Einschätzung von Experten die Extrakosten bereits 2027 nicht mehr decken könnten, sollte eine Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten.
Am Mittwoch hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die wichtigsten Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zur geplanten Pflegereform vorgestellt. Diese berät seit Sommer über mögliche Reformansätze. Jetzt hagelt es Kritik aus der Branche.
Pflegebranche: "Bittere Enttäuschung", "Register der Ratlosigkeit", "ein Witz"
Die vorgestellten Ergebnisse sind "eine bittere Enttäuschung", sagte der Chef der gesetzlichen Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm. "Damit verschärft sich die Pflegekrise weiter", kritisiert er. "Die Kommission sollte die Blaupause für eine große Pflegereform liefern. Stattdessen hat sie ein unverbindliches Sammelsurium aller denkbaren Reformoptionen vorgelegt, ohne einen einzigen konkreten Beschlussvorschlag zur Bewältigung der Finanzkrise." Für ihn sei man heute von einer nachhaltigen Reform der sozialen Pflegeversicherung weiter entfernt als zum Zeitpunkt der Einsetzung der Kommission.
Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bezeichnet den Bericht als "Register der Ratlosigkeit". Damit würden die finanziellen Herausforderungen nicht gelöst und die pflegerische Versorgung in Deutschland nicht wieder sicher, sagte Bernd Meurer. Die Arbeitsgruppe "verschiebt die Lösung massiver Probleme durch Prüfaufträge auf die kommenden Jahre, während Pflegeplätze zu Tausenden verschwinden und betroffene Familien kaum noch einen ambulanten Dienst finden", so der bpa-Präsident.
"Das Papier ist ein Witz", sagte auch Christine Vogler vom Deutschen Pflegerat gegenüber dem ZDF. Sie warnt davor, dass ein Viertel der Pflegefachpersonen in den kommenden zehn Jahren in Rente gehen würde. Dabei steige die Zahl der Pflegebedürftigen und die Regierung verliere Zeit.
Ziel war es laut Warken, "die soziale Pflegeversicherung auf ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Fundament zu stellen". Den Schlüssel sieht sie in der Versorgung von älter werdenden Menschen. Durch Prävention und Aufklärung soll vermieden werden, dass diese Gruppe in die Pflegebedürftigkeit gerät. "Die Kernfrage bleibt jedoch die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung", so Warken weiter.
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe soll den Grundstein für einen möglichen Gesetzesentwurf legen. Zuvor wird allerdings mit den betroffenen Organisationen im Hinblick auf die Praxis beraten. Ein Schritt, der nach der harten Kritik aus der Branche dringend erforderlich scheint. Auch ein Finanzierungvorschlag muss in der Regierung Zustimmung finden. Im Februar sind Beratungen darüber mit den Ländern geplant.
Rund 3.000 Euro Selbstbeteiligung für Pflege
Die Finanzierung der Pflege in Deutschland wird demografisch ein zentrales Thema der Zukunft. Bereits heute kostet ein stationärer Platz im Pflegeheim je nach Region zwischen 2.800 Euro und 3.500 Euro im Monat. Darin inbegriffen sind Pflege und Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Investitions- oder Ausbildungskosten.
Die durchschnittliche Rente liegt deutlich darunter. Im Jahr 2023 haben Rentner im Schnitt rund 1.102 Euro erhalten. Doch ein Großteil der Pflege ist eigenanteilig zu leisten, selbst bei einer Pflegeversicherung. Die Versicherung übernimmt in der Regel den Teil der pflegebedingten Kosten, nicht aber die Finanzierung der Unterkunft und Verpflegung beispielsweise.
Je nach Länge des Aufenthalts und Pflegegrad werden unterschiedlich hohe Anteile übernommen. Bei stationärer Pflege fängt Zuschuss über die gesetzliche Pflegeversicherung bei 131 Euro im Monat bei Pflegegrad Eins an. Hierbei handelt es sich um Personen, die geringfügig in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Das wird durch ein spezielles Begutachtungsverfahren festgestellt.
Bei häuslicher Pflege, beispielsweise durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste gibt es ebenso einen Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung und Pfegegeld für die Angehörigen.
Derzeit sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Binnen zwei Jahren ist die Zahl um rund 15 Prozent bis Ende 2023 gestiegen. Doch ein sehr großer Teil dieser Menschen ist durch ambulante Pflegedienste und Angehörige versorgt. Rund 800.000 Menschen leben in stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland, so der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).
Das steht im Bericht "Zukunftspakt Pflege"
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sollen so ergänzt werden, dass Prävention und Rehabilitation der älter werdenden Bevölkerung besonders beachtet werden. Mit regelmäßigen Gesundheits-Check-Ups soll vorgesorgt werden und Risiken für Krankheiten bereits früh erkannt werden.
Darüber hinaus soll vermieden werden, dass Menschen in die Pflegebedürftigkeit abrutschen. Die Deutschen sollen aktiv und selbstständig bleiben. Wer jedoch Pflege benötigt, sollte die Hilfe flexibel und unkompliziert bekommen, auch im ländlichen Raum.
Wie in vielen Bereichen soll außerdem der Grundstein für weniger Bürokratie gelegt werden, indem doppelte Vorgaben auf Bundes- und Landesebene vereinfacht und abgebaut werden. Die Arbeitsgemeinschaft erhofft sich davon, die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern und die Attraktivität von Pflegeberufen zu erhöhen.
Die Arbeitsgemeinschaft schlägt außerdem vor, mehr Mut zur Innovation zu fassen und Innovationen in den Bereichen Digitalisierung und künstliche Intelligenz für die Pflege zu unterstützen. Eine digitale Transformation könnte demnach zur Effizienz von Arbeitsabläufen beitragen.
Die große Frage bleibt, wie die Pflegeversicherung zukünftig und insbesondere auf lange Frist finanziert werden kann. An den Prinzipien des Teilleistungssystems und den Pflegestufen soll zwar festgehalten werden, doch Eigenanteile könnten gedeckelt und Schwellenwerte für den Zugang zu bestimmten Leistungen überprüft werden.