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Pädophilie: Bischof in Tarnow vor Gericht

Alexandra Ivory Bonilla betet am Freitag, den 9. Mai 2025, in der Kathedrale in Imus, Provinz Cavite, Philippinen.
Alexandra Ivory Bonilla betet am Freitag, den 9. Mai 2025, in der Kathedrale in Imus, Provinz Cavite, Philippinen. Copyright  AP Photo/Aaron Favila
Copyright AP Photo/Aaron Favila
Von Agata Todorow
Zuerst veröffentlicht am
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Bischof vor Gericht: In Tarnow hat ein richtungsweisender Prozess begonnen. Der Geistliche erschien persönlich vor Gericht und plädierte auf nicht schuldig.

Die Ermittlungen der polnischen Staatsanwaltschaft konzentrieren sich auf zwei Diözesankleriker - Stanislaw P. und Tomasz K. - gegen die es glaubwürdige Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Personen unter 15 Jahren gab. Den Ermittlern zufolge hat der Diözesanobere, der davon wusste, die Strafverfolgungsbehörden nicht unverzüglich benachrichtigt , obwohl das polnische Recht eine eindeutige Meldepflicht in einer solchen Situation vorsieht.

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Dies ist das erste Verfahren dieser Art gegen einen Kirchenhierarchen in der Geschichte des polnischen Justizsystems. Der Geistliche ist persönlich vor Gericht erschienen und hat die Vorwürfe nicht eingeräumt.

Die Anklageschrift wurde dem Gericht im April 2024 vorgelegt. Nach Artikel 240 § 1 des Strafgesetzbuchs muss jeder, der glaubhaftes Wissen über ein Sexualdelikt an einem Kind hat, die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich benachrichtigen - andernfalls drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft sagt, dass die Anzeigen im Fall der beiden Priester verspätet eingereicht wurden. Das Verfahren gegen Stanislaw P. wurde wegen Verjährung eingestellt, während sich Tomasz K. in einem separaten Verfahren vor einem Gericht in Nowy Sącz verantworten muss.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Hierarch über verlässliche Informationen über die beiden Priester verfügte, die Berichte aber zu spät eingereicht wurden. Das Gericht wird zu beurteilen haben, wann der Bischof von den Taten Kenntnis erlangt hat und ob seine Reaktion rechtmäßig war.

Ein Test für die neue Gesetzgebung und die soziale Dimension des Falles

Der Prozess in Tarnow hat das Potenzial, einen wichtigen Präzedenzfall für die Auslegung der Pflicht zur Meldung von Sexualstraftaten gegen Kinder zu schaffen. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, wie der gesetzliche Begriff der "Unverzüglichkeit" zu verstehen ist und ob die Reaktion der Aufsichtsperson den Anforderungen des Strafrechts entsprach.

Die Frage hat jedoch mehr als nur eine juristische Dimension. Experten betonen, dass der Schwerpunkt solcher Untersuchungen auf den Opfern und den Auswirkungen der Sexualstraftaten auf ihr weiteres Leben liegen sollte.

"Sexueller Missbrauch von Minderjährigen wirkt sich auf die Persönlichkeitsbildung aus, insbesondere in Bezug auf das Selbstwertgefühl oder die Bewertung des eigenen Körpers. Als weitere Folge kann er zu Angst- und depressiven Störungen sowie zu solchen führen, die mit der Erfahrung von traumatischem Stress zusammenhängen. Unbehandelte Störungen dieser Art sind häufig die Ursache für Selbstmordversuche. Deshalb ist es so wichtig, dass so schnell wie möglich psychologische Hilfe geleistet wird". - betont Dr. Paweł Dębski, forensischer Psychologe an der Humanitas Akademie in Sosnowiec, in einem Interview mit Euronews.

Experten weisen darauf hin, dass eine schnelle Reaktion von Institutionen - sowohl kirchlichen als auch staatlichen - nicht nur beweiskräftig, sondern auch therapeutisch ist. Verzögerungen können das Gefühl des Unglücks verstärken und das Trauma verewigen, weshalb Fälle wie der in Tarnów als Test für die Wirksamkeit des Kinderschutzsystems angesehen werden.

Standpunkt der Diözese und Verteidigungsargumente

Die Diözese Tarnów behauptet, dass die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt wurden und dass alle Maßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Verfahren durchgeführt wurden. Sie betont auch, dass parallel dazu ein kanonisches Verfahren lief und dass der Heilige Stuhl über die Fälle informiert war.

Die Verteidigung des Bischofs argumentiert, dass es sich nicht um eine Unterlassung handele und dass der Streit die Auslegung des Zeitpunkts betreffe, zu dem die verfügbaren Informationen als ausreichend zuverlässig angesehen werden könnten, um die gesetzliche Verpflichtung zur Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden auszulösen.

Die erste Anhörung ist in erster Linie vorläufig - das Gericht will Erklärungen des Bischofs entgegennehmen und weitere Anhörungstermine festlegen. Die Parteien werden ihre Standpunkte dazu darlegen, wann der Hierarch Informationen über mögliche Straftaten erhalten hat und zu welchem Zeitpunkt er die Strafverfolgungsbehörden hätte informieren müssen.

Die Entscheidung darüber, ob die Reaktion ohne unangemessene Verzögerung erfolgte, wird eines der wichtigsten Elemente des Verfahrens sein und könnte zu einem wichtigen Test für die Anwendung der Bestimmungen über die Meldepflicht bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige werden.

Das Gericht will in diesem Fall insgesamt zehn Zeugen vernehmen.

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