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"Return Hubs": Die wichtigsten Fragen zu den umstritten EU-Rückführungszentren

Polizei bewacht ein Aufnahmezentrum für Migranten im Hafen von Shenjin im Nordwesten Albaniens. Die Einrichtungen gelten als Modell für Rückführungszentren.
Polizei sichert ein Aufnahmezentrum für Migranten im Hafen von Shëngjin im Nordwesten Albaniens. Die Zentren gelten als Modell für Rückführungsdrehscheiben. Copyright  Copyright 2024 The Associated Press. All rights reserved
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Von Vincenzo Genovese
Zuerst veröffentlicht am
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Das beschlossene Migrationsgesetz erlaubt es EU-Staaten, Rückführzentren - sogenannte Return Hubs - außerhalb der EU einzurichten. Nicht nur NGOs sehen darin eine Gefährdung der Menschenrechte, mehrere Regierungen suchen Partnerstaaten für solche Einrichtungen.

Die neue Rückführungsverordnung markiert einen tiefgreifenden Kurswechsel in der Migrationspolitik der EU. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Rückführungszentren - sogenannte Return Hubs - für Migranten in Ländern außerhalb der Union einzurichten.

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Dem neuen Gesetz nach gelten diese Zentren als "innovative Lösung“, um die Rückführung irregulärer Migranten aus Europa zu erleichtern und Abschiebungen zu beschleunigen.

Zugleich werfen die Return Hubs Fragen zu ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht, zum Schutz der Menschenrechte und zu der Bereitschaft von Nicht-EU-Staaten auf, Migranten womöglich auf unbestimmte Zeit auf ihrem Gebiet aufzunehmen.

Die EU-Kommission hatte die umstrittenen Rückführzentren im Jahr 2025 vorgeschlagen hat und sie könnten jetzt bald Realität werden.

Wie die Rückkehrzentren funktionieren

Rückkehrzentren sollen außerhalb der Europäischen Union entstehen. Sie sind für Menschen vorgesehen, die in einen EU-Staat eingereist sind, dort aber kein Aufenthaltsrecht haben.

Return Hubs können als Transitorte dienen, an denen Personen warten, bis sie in ihr Herkunftsland zurückkehren. Oder als Einrichtungen, in denen Menschen verbleiben, ohne dass eine Weiter- oder Rückreise gesichert ist.

Damit setzen sich die Zentren deutlich von der aktuellen Praxis ab. Bisher können Staaten Menschen in der Regel nur in ihr Herkunftsland oder in ein Land zurückschicken, zu dem die Betroffenen eine nachweisbare Verbindung haben. Nach dem neuen System entfällt diese Voraussetzung: Migranten könnten in Länder gebracht werden, zu denen sie keinerlei frühere Beziehungen haben.

Zwar taucht der Begriff "Rückkehrzentren“ im endgültigen Verordnungstext nicht auf. Das Gesetz greift aber den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission auf und definiert die Bedingungen für Zentren außerhalb der EU.

Für jedes Zentrum ist ein "Abkommen oder eine Vereinbarung“ nötig, das die EU oder ein oder mehrere Mitgliedstaaten mit einem Nicht-EU-Land schließen.

Die neue Verordnung legt die Verfahren für die dort untergebrachten Menschen fest, die Bedingungen ihres Aufenthalts, die Verantwortlichkeiten des beteiligten EU-Staats sowie die Folgen, falls eine Rückführung in das Herkunftsland nicht möglich ist.

Den Mitgliedstaaten bleibt dabei viel Spielraum, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Einzelfall auszuhandeln.

Warum die Rückkehrzentren so umstritten sind

Hilfsorganisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen kritisieren die Zentren aus vielen Gründen – vor allem, wenn sie in Staaten mit mangelnden demokratischen Standards angesiedelt werden.

Nach dem Gesetz kommen nur Nicht-EU-Staaten in Betracht, "in denen internationale Menschenrechtsstandards und -prinzipien im Einklang mit dem Völkerrecht geachtet werden“.

Diese allgemeine Schutzklausel halten Kritiker für unzureichend. Die von den Mitgliedstaaten ausgehandelten Abkommen unterliegen keiner externen Kontrolle und müssen zu keinem Zeitpunkt von der EU-Kommission genehmigt werden. Jeder EU-Staat ist nur verpflichtet, die anderen zu informieren, wenn er Gespräche mit einem Drittstaat aufnimmt.

Unbegleitete Minderjährige sollten zwar von einer Verlegung in Rückkehrzentren ausgenommen sein. Familien mit Kindern könnten jedoch dorthin gebracht werden. Das schürt Sorgen um Bildung und Wohlergehen der Minderjährigen.

Eine zeitliche Obergrenze für den Aufenthalt in einem Rückkehrzentrum gibt es ebenfalls nicht. "Das Ziel ist, Menschen in ihr Herkunftsland zurückzuschicken. Wenn das nicht möglich ist, warten wir, bis es möglich ist“, sagte ein EU-Diplomat.

Die Bedingungen im Zentrum dürften faktisch auf eine Art Haft hinauslaufen, da die Menschen die Einrichtungen voraussichtlich nicht verlassen dürfen.

All diese Punkte könnten die rechtliche Umsetzung der Rückkehrzentren erheblich verkomplizieren.

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verbietet es Staaten, Personen in Länder oder Situationen zu überstellen, in denen ihnen Verletzungen ihrer Grundrechte drohen. Mit diesem System könnten Migranten Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein“, sagte Eleonora Celoria von Asgi, einem italienischen Verband von auf Migrationsrecht spezialisierten Juristen.

Wo Rückkehrzentren entstehen könnten

Nach Angaben eines weiteren EU-Diplomaten sind "die meisten EU-Staaten“ an der Einrichtung solcher Zentren interessiert.

Einige Mitgliedstaaten prüfen bereits mögliche Partnerländer für künftige Rückkehrzentren. Im März schlossen sich Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland zusammen, um gemeinsame Lösungen zu suchen.

Im Fokus stehen vor allem Länder in Afrika oder Asien, die geografisch weit von den europäischen Grenzen entfernt liegen. Uganda und andere afrikanische Staaten wurden in Gesprächen zwischen den Mitgliedstaaten genannt, konkrete Vereinbarungen gibt es bislang aber nicht.

"Ich kann mir vorstellen, dass es Länder in Afrika wären, die das Völkerrecht achten“, sagte der niederländische Europaabgeordnete Malik Azmani, der an den Verhandlungen über das Gesetz beteiligt war, gegenüber Euronews.

Wer die Rückkehrzentren bezahlt

Die EU-Staaten sollen die Rückkehrzentren vollständig finanzieren. Zusätzlich könnten sie weitere Mittel, wirtschaftliche Kooperationen oder andere Anreize anbieten, damit Drittstaaten entsprechende Abkommen akzeptieren.

Mehrere EU-Diplomaten sagten Euronews, viele Mitgliedstaaten drängten darauf, den Migrationsetat im nächsten siebenjährigen EU-Haushalt zu erhöhen, um diese Projekte umzusetzen.

Einige Fachleute gehen jedoch davon aus, dass nur wenige Drittstaaten bereit wären, solche Zentren aufzunehmen, da dies innenpolitisch auf Widerstand stoßen könnte.

Verlässliche Kostenschätzungen gibt es derzeit nicht, da jedes Abkommen unterschiedliche Laufzeiten und Bedingungen enthalten kann.

Italienische Zentren in Albanien: Vorbild für Rückkehrzentren?

Italien betreibt bereits zwei Abschiebezentren in Albanien. Grundlage ist ein fünfjähriges Abkommen mit Tirana, das vielfach als Modell für die geplanten Rückkehrzentren gilt.

Ursprünglich sollten die Zentren in Shengjin und Gjadër ab Oktober 2024 Asylsuchende vorübergehend aufnehmen, während die italienischen Behörden ihre Anträge prüften. Einige sprachen damals von einem "italienischen Guantanamo".

Nach mehreren juristischen Anfechtungen wandelte die Regierung unter Giorgia Meloni die Einrichtungen in Albanien im März 2025 in Abschiebezentren für irreguläre Migranten um.

"Der italienische Ansatz im Umgang mit Migrantenströmen ist zu Europas Ansatz geworden“, erklärte Meloni, denn das "Modell Albanien“ habe den Weg für eine "nnovative Lösung“ auf EU-Ebene geebnet.

Das italienische Innenministerium nennt keine Zahlen zu den in den Zentren untergebrachten Menschen. Ein Besuch von Abgeordneten, über den die italienische Presse berichtete , ergab, dass Ende April 2026 weniger als 100 Menschen in den beiden Zentren untergebracht waren. Seit ihrer Umwandlung in Rückkehrzentren im März 2025 wurden dort insgesamt 536 Personen aufgenommen. Ursprünglich hatte die Regierung vorgesehen, pro Jahr 36.000 Migranten in den Zentren unterzubringen.

Alle Ausgaben für die Rückkehrzentren, die Transfers der Menschen, ihre Bewachung und medizinische Versorgung trägt Italien.

Insgesamt belaufen sich die Kosten auf mehr als 670 Millionen Euro. Laut der aktuellen Studie einer italienischen Universität ist die Unterbringung in den Zentren für Italien deutlich teurer, als wenn die Menschen im eigenen Land bleiben würden.

Ein Platz in den albanischen Einrichtungen kostete 2024 mehr als 153.000 Euro, während vergleichbare Unterkünfte beispielsweise auf Sizilien Migranten für rund 21.000 Euro pro Platz aufnehmen könnten.

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