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Gestohlenes geistiges Eigentum: deutsches Gericht sieht KI-Musikdienst Suno im Rechtsbruch

Deutsches Gericht: KI-Musikgenerator Suno verletzt Urheberrechtsbestimmungen
Deutsches Gericht: KI-Musikdienst Suno verletzt Urheberrecht Copyright  Canva
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Von David Mouriquand
Zuerst veröffentlicht am
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„Dieses Urteil ist ein starkes Signal weltweit: Kreativität zählt, und die Rechte von Kreativen müssen im Zeitalter der KI gewahrt bleiben.“

Der KI-Musikgenerator Suno, mit dem Nutzer per Texteingabe Songs erstellen können, hat einen Urheberrechtsprozess gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA verloren.

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In einer Klage vom Januar 2025 warf GEMA Suno vor, Songs zum Training seiner KI-Modelle zu nutzen, ohne Lizenzen einzuholen oder die Künstler zu bezahlen.

Das Landgericht München fällte das Urteil am Freitag, dem 31. Juli. Nach Ansicht des Gerichts verstößt Sunos Umgang mit den Songs gegen deutsches und US-amerikanisches Urheberrecht. Die Plattform habe Musik, die von GEMA vertreten wird, unrechtmäßig beschafft, verarbeitet und wiedergegeben.

„Heute hat die Kammer eines glasklar gemacht: Auf gestohlenem geistigem Eigentum basierende KI-Modelle genießen keinen Rechtsschutz“, sagte GEMA-Chef Dr. Tobias Holzmüller nach dem juristischen Erfolg (via Reuters (Quelle auf Englisch)). „Anbieter von KI-Diensten müssen Lizenzen bezahlen, statt sich kostenlos an den Werken unserer Mitglieder zu bedienen. Mit dem Urteil hat das Gericht Europas Rolle als kulturelles Zentrum deutlich gestärkt.“

GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Ralf Weigand erklärte (Quelle auf Englisch): „Dieses Urteil ist ein starkes internationales Signal: Kreativität hat einen Wert, und die Rechte von Urheberinnen und Urhebern müssen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz respektiert werden.“

Er fügte hinzu: „Mit dieser Entscheidung setzt GEMA einen wichtigen Präzedenzfall – nicht nur für ihre mehr als 100.000 Mitglieder, sondern für Kreative weltweit. Dass wir unsere Rechte nun auch in Ländern wie den Vereinigten Staaten durchsetzen können, macht Urheberinnen und Urhebern Mut und gibt ihnen Vertrauen in einer Phase tiefgreifender technologischer Umbrüche.“

Suno muss GEMA Schadensersatz leisten. Die Höhe steht noch nicht fest.

Zuvor hatten Warner, Sony Music Entertainment und die Universal Music Group Klage gegen Suno und den Konkurrenten Udio wegen Urheberrechtsverletzungen eingereicht. Die Klage aus dem Jahr 2024 endete überraschend: Warner legte den Rechtsstreit bei und schloss ein Lizenzabkommen mit Suno.

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