Staatsanwälte werfen Meta vor, die Folgen seiner Plattformen für die psychische Gesundheit junger Nutzer gekannt, aber verschwiegen und weiter Daten abgegriffen zu haben.
Meta steht derzeit in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien vor Gericht. Vier US-Bundesstaaten – Colorado, Kalifornien, New Jersey und Kentucky – klagen gegen den Konzern. Das Verfahren könnte dauerhaft verändern, wie große soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram gestaltet sind.
Die Staaten werfen dem Online-Riesen vor, seine Plattformen gezielt so zu konstruieren, dass sie junge Nutzerinnen und Nutzer abhängig machen, und zugleich Wissen über die schädlichen Folgen für deren psychische Gesundheit zurückzuhalten. Meta weist die Vorwürfe bislang entschieden zurück.
Der Prozess begann am Dienstag. Kentuckys Generalstaatsanwalt Russell Coleman bezeichnete ihn als größte Verbraucherschutzklage in der Geschichte der USA.
Schon die ersten drei Verhandlungstage brachten brisante Aussagen darüber, was Meta zu welchem Zeitpunkt wusste.
Whistleblower Arturo Béjar, früher Technikdirektor bei Meta, sagte aus, die öffentlichen „Community Standards Enforcement Reports“ des Unternehmens – sie geben an, wie häufig Nutzer Inhalte sehen, die gegen Metas Regeln verstoßen – unterschätzten das tatsächliche Risiko um bis zu das Hundertfache. Grundlage seien interne Nutzerbefragungen, in denen Menschen direkt nach ihren negativen Erfahrungen auf den Plattformen gefragt wurden.
„Ködern, ernten, vertuschen“
Californiens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill erklärte in ihrem Eröffnungsplädoyer vor der Jury, Metas Geschäftsmodell lasse sich in vier Punkten zusammenfassen: „Nutzer ködern. Sie so lange wie möglich halten. Ihre Daten ernten. Bei öffentlichen Auftritten die Wahrheit verbergen.“
Sie warf Meta vor, die tatsächlichen Risiken der Plattformen für junge Menschen zu verschleiern, um sie anzulocken und ihre Daten abzuschöpfen. Außerdem beschuldigte sie den Konzern, in eigene Studien zur psychischen Gesundheit einzugreifen, um diese Risiken noch schwerer erkennbar zu machen.
Metas Anwalt Paul Schmidt hielt dagegen, der Technologiekonzern lege seit Jahren Informationen über Gefahren sozialer Medien offen. Die Durchsetzung von Inhaltsregeln und Altersbeschränkungen sei jedoch komplex. Eine Altersprüfung über Ausweisdokumente oder Kreditkarten berge neue Probleme, da viele Nutzer über beides nicht verfügten.
Schmidt betonte zudem, Beschäftigte von Meta arbeiteten daran, die Auswirkungen der Plattformen auf das Wohlbefinden der Nutzer zu verbessern. Er appellierte an die Geschworenen, unvoreingenommen zu bleiben.
Die Anklage wirft Meta zudem vor, genau zu wissen, dass sich große Zahlen von Kindern unter dreizehn Jahren auf Instagram bewegen, obwohl die Plattform dies verbietet.
Béjar erklärte, seine eigenen Auswertungen hätten Zehntausende Nutzer unter dreizehn Jahren identifiziert. Metas eigene Technik könne mutmaßlich noch Millionen weitere erkennen.
Statt konsequent gegen diese Konten vorzugehen, habe der Konzern faktisch nach dem Prinzip „don’t ask, don’t tell“ gehandelt, sagte er.
Béjar berichtete, Meta habe Sicherheitsfragen trotz wiederholter Warnungen nur nachrangig behandelt – auch beim Start wichtiger Funktionen wie Reels. Bei deren Einführung sei „Sicherheit kein Kriterium gewesen“.
Er schilderte, wie er Chris Cox, Metas Produktchef, per E-Mail auf den aus seiner Sicht eklatanten Abstand zwischen den gemeldeten Schäden und den Prioritäten des Unternehmens sowie seiner öffentlichen Darstellung hinwies.
Béjar hatte zuvor berichtet, Cox sei im Gespräch der erste Meta-Manager gewesen, der spontan sagen konnte, welcher Prozentsatz der Nutzer solche Schäden erlebe. Für Béjar war das „herzzerreißend“, weil es zeige, dass die Unternehmensspitze längst Bescheid gewusst, aber nicht gehandelt habe.
Meta misst Schäden auf seinen Plattformen vor allem daran, wie häufig Inhalte auftauchen, die gegen die eigenen Regeln verstoßen.
Béjar wies diesen Ansatz strikt zurück. Am Beispiel eines dreizehnjährigen Nutzers, der Verzweiflung teilt und um Hilfe bittet, erklärte er vor Gericht: „Schaden ist das, was Menschen als Schaden empfinden. ‚Prävalenz‘ ist ein sehr enges Maß für einen sehr speziellen Aspekt.“
Er sagte zudem, Instagram habe sich von einer Plattform, die Menschen bewusst nutzen, zu einem Dienst gewandelt, der zunehmend die Nutzer nutzt. Grund sei vor allem der Algorithmus: Statt überwiegend Beiträge von abonnierten Accounts zu zeigen, dominierten inzwischen Inhalte fremder Personen – mit erheblichen neuen Risiken.
Der Ausgang des Prozesses könnte weit über Meta hinaus wirken. Die Klage stützt sich auf das Argument, dass schon die Gestaltung einer Plattform und ihrer Benutzeroberfläche – nicht nur einzelne Inhalte – rechtliche Verantwortung begründen kann. Ein Urteil gegen Meta könnte daher auch bestimmen, wie Konkurrenten wie Snapchat, TikTok und YouTube künftig mit diesen Fragen umgehen.