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Ägyptische TV-Moderatorin Sarah Khalifa: Berufung gegen Todesurteil

Ägyptische TV-Moderatorin Sarah Khalifa
Ägyptische Fernsehmoderatorin Sarah Khalifa Copyright  Sara Khalifa/Instagram / Ahmed Kassem Photography
Copyright Sara Khalifa/Instagram / Ahmed Kassem Photography
Von Mohamed Elashi
Zuerst veröffentlicht am
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Khalifa und zwölf weitere Angeklagte sollen wegen großen Handels mit synthetischen Drogen hingerichtet werden. Berufungen und neue Klagen gelten als sicher.

Eine ägyptische Fernsehmoderatorin steht vor einer möglichen Hinrichtung. Ein Gericht in Kairo hat sie wegen Finanzierung und Koordinierung eines Netzes für synthetische Drogen zum Tode verurteilt. Ihr Anwalt will in Berufung gehen, Rechtsexperten halten das Verfahren noch lange nicht für abgeschlossen.

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Sarah Khalifa, bekannt als Moderatorin der Sendung „Mission Impossible“ beim privaten Kanal Al-Mehwar und als Betreiberin einer Eventfirma, wurde am Samstag zusammen mit elf weiteren Angeklagten in einem großen Verfahren wegen Herstellung und Handel mit synthetischen Drogen verurteilt.

Neun Angeklagte erhielten lebenslange Haftstrafen, sieben wurden freigesprochen. Die zum Tode Verurteilten müssen zusätzlich 500.000 ägyptische Pfund (8.000 Euro) zahlen.

Zu den zum Tode Verurteilten gehört auch Khalifas Bruder Mohamed. Ihm wird vorgeworfen, Drogen hergestellt und getestet zu haben.

Khalifas Anwalt Mohamed El-Gendy kündigte an, die Verteidigung werde Berufung einlegen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Ein höheres Strafgericht kann die Beweise und die Rolle jedes Angeklagten neu prüfen. Es kann die Urteile bestätigen, abmildern oder aufheben. Danach ist auch eine Anfechtung vor Ägyptens Kassationsgericht möglich.

Vor dem Urteil am Samstag hatte das Gericht Khalifa und zwölf weitere Angeklagte dem Großmufti Ägyptens vorgelegt. Das ist eine formale Voraussetzung, bevor ein Strafgericht die Todesstrafe verhängen kann. Die Stellungnahme des Großmuftis ist nur beratend und nicht bindend.

Zwölf der dreizehn Betroffenen erhielten schließlich Todesurteile.

Mehr als gewöhnliches Haschisch

Ägyptische Medien berichteten zunächst, es gehe um synthetisches Haschisch. Gerichtsmedizinische Gutachten im Prozess stellten jedoch fest, dass es sich um synthetische Cannabinoide handelt. Diese im Labor hergestellten Chemikalien ahmen bestimmte Wirkungen von Cannabis im Gehirn nach, können aber deutlich stärker und unberechenbarer sein.

Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung bezeichnet MDMB-4en-PINACA als stark wirkendes synthetisches Cannabinoid. Der Stoff steht seit 2021 nach einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation wegen schwerer Nebenwirkungen und Todesfällen unter internationaler Kontrolle.

Synthetische Cannabinoide können Psychosen, Krampfanfälle sowie Herz- und Nierenschäden auslösen und in schweren Fällen zum Tod führen.

Das zuständige Fachgremium stellte fest, dass die Substanz nicht ausdrücklich im ägyptischen Betäubungsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Es kam jedoch zu dem Schluss, dass sie unter das ägyptische Recht fällt, weil ihre chemische Struktur und Wirkung bereits gelisteten Stoffen ähnelt.

Die Verteidigung focht diese Auslegung an, doch das Gericht folgte dem Gutachten.

Der Fall begann im April 2025. Die ägyptische Anti-Drogen-Behörde teilte damals mit, sie habe ein Netzwerk aufgedeckt, das Grundstoffe für die Herstellung synthetischer Drogen einführt.

Die Polizei stürmte zunächst zwei Wohnungen in Kairo und stellte dort rund 200 Kilogramm Drogen, Ausgangsstoffe und Geräte sicher.

Mit fortschreitenden Ermittlungen gaben die Staatsanwälte an, die Gesamtmenge der sichergestellten Stoffe liege bei über 750 Kilogramm. Die Untersuchung dauerte etwa 40 Tage, bevor die Staatsanwaltschaft Haftbefehle erwirkte.

Die Zeitung Al-Masry Al-Youm berichtete unter Berufung auf Justiz- und Sicherheitskreise, Ermittler gingen davon aus, dass die Ausgangsstoffe im Ausland beschafft und in Kosmetikbehältern sowie im Gepäck auf Flugreisen versteckt wurden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die Mitglieder des Netzwerks spezialisierte Aufgaben: Beschaffung, Herstellung, Lagerung und Vertrieb. Die Anklage gegen 28 Beschuldigte stützt sich auf die Aussagen von 20 Zeugen sowie auf digitale Beweise wie Nachrichten, Fotos und Videos.

Khalifas mutmaßliche Rolle

Die Staatsanwälte werfen Khalifa vor, Teile der Operation finanziert zu haben. Sie soll ins Ausland gereist sein, um sich mit ranghohen Mitgliedern des Netzwerks zu treffen, und als Bindeglied zu weiteren Beteiligten in Ägypten fungiert haben.

Laut Ermittlungsakten, über die ägyptische Medien berichteten, kauften zwei im Ausland lebende Beschuldigte Chargen von Ausgangsstoffen für die Drogenproduktion in China und erhielten dort Anleitungen zur Herstellung.

Andere Mitglieder mischten die Chemikalien nach Rezepturen, die von führenden Figuren des Netzwerks vorgegeben wurden. Sie testeten neu hergestellte Chargen an Drogenkonsumenten, um die Wirkung zu prüfen, und organisierten anschließend das Wiegen, Verpacken und den Vertrieb.

Die Staatsanwaltschaft führt Khalifas Bruder Mohamed Khalifa als einen der Beteiligten an Herstellung und Tests der Drogen. Auch er wurde zum Tode verurteilt.

Die Ermittler stützten sich zudem auf digitale Spuren von Khalifas Mobiltelefon.

Laut Anklageschriften, die in ägyptischen Medien zitiert wurden, fanden Ermittler in WhatsApp-Nachrichten Videoclips von Substanzen, die den im Verfahren beschlagnahmten Stoffen ähneln, sowie Kontakt mit weiteren mutmaßlichen Mitgliedern des Netzwerks.

Ein Schriftgutachten kam außerdem zu dem Ergebnis, dass Khalifa Einträge in einem beschlagnahmten Notizbuch verfasst hat. Darin standen Namen, Zahlen und Beträge, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Ausgaben für die Drogengeschäfte dokumentieren.

Khalifa hat eine Beteiligung an dem Netzwerk stets bestritten.

Am Samstag wurde Khalifa zudem in einem getrennten Verfahren ein zweites Mal verurteilt.

Ein Gericht in Kairo verhängte gegen sie wegen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ermittler hatten auf ihrem Telefon Videomaterial gefunden, das einen jungen Mann zeigt, der als ihr Fahrer identifiziert wurde. Er wurde in ihrem Haus ausgezogen, geschlagen und nackt gefilmt.

Zwei weitere Angeklagte in diesem Verfahren erhielten jeweils sieben Jahre Haft, ein vierter Angeklagter bekam fünf Jahre.

Ägypten hält an der Todesstrafe für schwere Drogendelikte fest. Amnesty International verzeichnete 2025 im Land 23 Hinrichtungen, nach 13 im Vorjahr, und kritisiert den Einsatz der Todesstrafe bei Taten ohne vorsätzliche Tötung.

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