Uber: Ausgebremst vom EuGH

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Von Andrea Büring
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Uber ist zuallerst ein Transportunternehmen und kein digitaler Anbieter, urteilte das EuGH in Luxemburg.

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Es ist ein Schlag für das Geschäftsmodell von Uber - aber kein empfindlicher:

Von nun an dürfen in Europa keine Privatleute mehr als Uber-Fahrer arbeiten. Sie brauchen zumindest einen Beförderungsschein. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Begründung: Es handelt sich auch hier um eine Verkehrsdienstleistung, es gelten somit die gleichen Regeln wie für klassische Taxis.

Dem Urteil zugrunde liegt ein Verfahren, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen den Einsatz von Privatleuten als Chauffeure klagte. Mehrere Taxifahrer hatten in Madrid gegen die entsprechende App UberPop protestiert.

Montse Balague von der spanischen Anwaltskanzlei, die den Fall Uber bearbeitete, begrüßte das Urteil des EuGH:

"Das Urteil zeigt, dass alle sich an die Spielregeln halten müssen. Jeder, der eine Person von A nach B transportiert, muss die Regulierungen des Staates einhalten."

Dagegen wehrt sich Uber, das statt als Transport-Unternehmen als ein digitaler Dienstleister eingestuft werden will. Das Urteil ist wegweisend, denn:

"Von nun kann können Online-Firmen unter nationales Recht gestellt werden statt unter europäisches, welches eigentlich sicherstellen sollte, dass diese Unternehmen grenzenlos im europäischen Binnenmarkt operieren können - das ist ein Hauptanliegen der EU-Kommission. Das Urteil ist also ein Rückschritt," sagt Lobbyist Jakob Kucharczyk von der CCIA.

Uber zufolge hat das EuGH-Urteil nur Konsequenzen für die Märkte in Polen, Rumänien, der Slowakei und der Tschechischen Republik.

In den restlichen EU-Staaten hat der Fahrdienst sich bereits an die europäischen Regeln angepasst: Uber-Chauffeure haben einen Beförderungsschein oder arbeiten für Taxi-Unternehmen.

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