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700 Millionen Euro: EU verhängt hohe Geldbuße gegen Meta und Apple

EU-Flaggen wehen am Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel, Montag, 9. Mai 2011.
EU-Flaggen wehen am Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel, Montag, 9. Mai 2011. Copyright  Paul Sakuma/AP
Copyright Paul Sakuma/AP
Von Peggy Corlin
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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EU verhängt Geldbußen gegen Meta und Apple im Handelskrieg mit den USA – Verfahren unter Digitalverordnung eingestellt

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Die Europäische Kommission hat am Mittwoch Geldbußen gegen die Tech-Giganten Apple und Meta verhängt, weil diese gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verstoßen haben – eine Entscheidung, die die bereits bestehenden Handelsspannungen mit den USA weiter anheizen könnte.

Die verhängten Geldbußen lagen jedoch am unteren Ende der Skala, die die Kommission ansetzen kann, und gleichzeitig wurden zwei Verfahren gegen die beiden Unternehmen eingestellt.

Gegen Apple verhängte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 500 Millionen Euro, nachdem festgestellt wurde, dass das Unternehmen Entwickler daran hinderte, frei mit Verbrauchern zu kommunizieren und sie auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken.

Die Exekutive verhängte gegen Meta eine Geldbuße von 200 Millionen Euro, weil das Werbemodell „Bezahlen oder Einverständnis“ nicht mit der DSGVO vereinbar ist. Es impliziert eine binäre Entscheidung, die Nutzer zwingt, der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten für zielgerichtete Werbung zuzustimmen, wenn sie nicht für ein Abonnement zahlen.

Diese Geldbußen erscheinen relativ niedrig, wenn man bedenkt, dass die EU-Gesetzgebung bei Datenschutzverstößen Strafen von bis zu 10 % des Jahresumsatzes vorsieht. Einem Beamten zufolge wurden jedoch „Schwere, Dauer und Häufigkeit“ des Verstoßes berücksichtigt, und da die DSGVO eine noch relativ neue Rechtsvorschrift ist, kam das Kriterium der Dauer nicht zur Anwendung.

Die Kommission schloss zudem zwei Verfahren ab: Eine Untersuchung gegen Apple, weil das Unternehmen es versäumt hatte, den Nutzern eine Änderung der Browserauswahl zu ermöglichen; ein weiterer Fall wurde eingestellt, nachdem die Exekutive entschied, dass Facebook Marketplace kein zentraler Plattformdienst ist, der unter das Markenschutzgesetz fällt.

Die Unternehmen wurden für eine Stellungnahme kontaktiert.

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