Die Rückerstattungen folgen einem Urteil des US‑Supreme‑Court vom Februar: Mit sechs zu drei Stimmen erklärte das Gericht Trumps Importzölle für verfassungswidrig.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat über die Zollbehörde rund 100 Milliarden US-Dollar (86,6 Milliarden Euro) an Unternehmen zurückgezahlt, die von den sogenannten “Liberation Day”-Zöllen betroffen waren.
Das entspricht rund 60 Prozent der unter dieser Initiative erhobenen Abgaben, wie aus aktuellen Gerichtsunterlagen der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde hervorgeht. Insgesamt hat die Regierung bislang etwa 165 Milliarden US-Dollar (143 Milliarden Euro) durch die “Liberation Day”-Zölle eingenommen, berichtet die Financial Times.
Über mögliche weitere Erstattungen in Höhe von rund 29 Milliarden US-Dollar (25,1 Milliarden Euro) prüfen die Handelsbehörden noch. Weitere etwa 1,6 Milliarden US-Dollar (1,4 Milliarden Euro) liegen auf Eis, weil Importeure bislang keine Bankdaten eingereicht haben.
Im April schaltete die Regierung ein lange erwartetes Onlineportal frei. US-Unternehmen können dort Rückerstattungen für Trumps Zölle beantragen, die als “rechtswidrig” eingestuft wurden.
Zu diesem Zeitpunkt lagen laut der Nachrichtenagentur AP bereits Ansprüche in Höhe von rund 127 Milliarden US-Dollar (110 Milliarden Euro) einschließlich Zinsen vor. Mehr als 330.000 Importeure hatten für über 53 Millionen Lieferungen Zölle in Höhe von insgesamt 166 Milliarden US-Dollar (143 Milliarden Euro) gezahlt.
Auslöser der Rückzahlungen war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Februar. Die Richter stellten fest, dass Trump die Steuerbefugnisse des Kongresses überschritten habe und es keine verfassungsrechtliche Grundlage für diese Einfuhrabgaben gebe.
Die “Liberation Day”-Zölle stützten sich ursprünglich auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Das Gesetz von 1977 räumt dem Präsidenten in Krisenfällen die Befugnis ein, den Handel zu “regulieren”. Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs umfasst diese Vollmacht jedoch nicht das Erheben von Zöllen.
Das Gesetz definiert nicht präzise, was als Notstand gilt, und enthält keine detaillierte Auflistung möglicher Fälle. Paragraf 1701 in Titel 50 des US-Kodex räumt dem Präsidenten vielmehr einen weiten Ermessensspielraum ein, einen nationalen Notstand auszurufen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Notstandsrechte bei einer “ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Bedrohung” eingesetzt werden.
Solche Bedrohungen müssen nur vage Kriterien erfüllen. Sie müssen etwa die nationale Sicherheit oder die Wirtschaft der USA gefährden und ihren Ursprung im Ausland haben.
Trumps Zölle sorgen für breite Empörung
Die derzeitige Trump-Regierung setzt Zölle weiterhin als zentrales wirtschaftliches Druckmittel ein. Insbesondere US-Unternehmen reagieren darauf mit scharfer Kritik.
Der Grund: Zölle werden in erster Linie von Importeuren und inländischen Unternehmen gezahlt, sobald Waren den US-Zoll erreichen – nicht von ausländischen Exporteuren oder Regierungen. Die Abgaben haben Unternehmen in den vergangenen Jahren erheblich belastet. Häufig geben sie die zusätzlichen Kosten an ihre Kundschaft weiter, etwa durch höhere Einzelhandelspreise.
Konzerne wie Amazon, das bereits rund 600 Millionen US-Dollar (519,7 Millionen Euro) erstattet bekommen haben soll, nutzen einen Teil des Geldes, um Kundinnen und Kunden zu entlasten und niedrigere Ladenpreise zu subventionieren.
Dazu sind Unternehmen allerdings nicht verpflichtet: Das US-Zollrecht schreibt keine Weitergabe der Erstattungen an Verbraucherinnen und Verbraucher vor.
Trotz der umfangreichen Rückzahlungen hält Trump an seiner Zollpolitik fest. Zuletzt verhängte er einen Zollsatz von 50 Prozent auf Kanada und führte neue Abgaben gegenüber 60 Handelspartnern ein. Diesen wirft er vor, Zwangsarbeit nicht ausreichend zu bekämpfen.