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Auf eigenen Wunsch: Kann die Asche der Kessler-Zwillinge in derselben Urne aufbewahrt werden?

Die deutschen Zwillings-Tänzerinnen Alice (mit längerer Hose) und Ellen Kessler proben am 20. August 1961 am Strand des Excelsior Hotels am Lido von Venedig, Italien.
Die deutschen Zwillings-Tänzerinnen Alice (mit längerer Hose) und Ellen Kessler proben am 20. August 1961 am Strand des Excelsior Hotels am Lido von Venedig, Italien. Copyright  AP Photo/Gerolamo di Majo
Copyright AP Photo/Gerolamo di Majo
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
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Es war der gemeinsame Wunsch der Kessler-Zwillinge Alice und Ellen, in einer einzigen Urne beerdigt zu werden. Doch die Vermischung oder Verbindung der Asche mehrerer Verstorbener in einer Urne ist nach dem deutschen Bestattungsgesetz generell verboten.

Gemeinsam sterben, so wie sie gemeinsam auf der internationalen Bühne gestanden haben: Alice und Ellen Kessler haben das letzte Wort über ein gemeinsames Leben geschrieben und sogar das Datum ihres Todes, den 17. November, selbst gewählt.

In der Gesamtplanung ihres Ablebens, das durch Sterbehilfe erfolgte, haben die TV-Stars der 1960er Jahre auch geplant, dass ihre Asche in ein und derselben Urne neben ihrer Mutter und ihrem Hund Yello aufbewahrt werden sollte.

Letzter Wunsch der Kessler-Zwillinge im Testament

Der Abgang war also minutiös geplant. Auch die Beisetzung ist testamentarisch geregelt, obwohl Zweifel daran bestehen, ob ihr letzter Wunsch erfüllt werden kann - das deutsche Recht würde dies verhindern.

Die Kesslers hatten wiederholt den Wunsch geäußert, eingeäschert und in einer einzigen Urne zusammen mit der Asche ihres seit Jahren toten Hundes Yello beigesetzt zu werden.

Deutsches Recht steht im Weg

Aber, so Antje Bisping, Juristin des Bundesverbandes Deutscher Bestatter: "Eine einzige Urne für mehrere Personen ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Es ist nicht einmal möglich, die Asche eines Hundes hinzuzufügen. Die Vermischung oder Verbindung der Asche mehrerer Verstorbener in einer Urne ist nach deutschem Bestattungsrecht generell verboten".

Eine gemeinsame Beisetzung im selben Grab mit getrennten Urnen kann jedoch zulässig sein, sofern die Friedhofsordnung und das Landesrecht dies nicht verbieten. Viele Friedhöfe lassen mehrere Urnen in einem Grab zu.

In einigen Bundesländern und Gemeinden ist es möglich, ein Grab mit einem Tier zu teilen (nur Urnen, mit getrennter Einäscherung in Mensch/Tier-Krematorien). Hamburg zum Beispiel ermöglicht dies seit 2019, Bremen folgt 2025 (hier können die kommunalen Friedhöfe entsprechende Grabstellen ausweisen). Auch hier dürfen nur getrennte Urnen beigesetzt werden.

Wenn Sie selbst unter Depressionen leiden oder Suizidgedanken haben, suchen Sie bitte umgehend Hilfe. Die Telefonseelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar – telefonisch unter 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123, sowie online unter www.telefonseelsorge.de.

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe bietet werktags tagsüber Unterstützung unter 0800 / 33 44 533.

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