Passagierrechte im Luftverkehr

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Von Euronews
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“Ciao, ich bin Luca aus Mailand. In den Osterferien bin ich nach London geflogen. Bei der Ankunft sagte mir die Fluggesellschaft, mein Gepäck sei in Mailand versehentlich nicht mitgenommen worden. Es ist dann zwar noch nachgekommen, aber der Griff am Koffer war kaputt. Ich will von der Fluggesellschaft einen neuen Koffer verlangen, aber wie mache ich das?”

Die Antwort gibt Luisa Laranjo, Senior Communication Officer, Europe Direct:

“Die Fluggesellschaft ist haftbar für Verzögerungen und Schäden am aufgegebenen Gepäck, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu verhindern.

Da das von Ihnen aufgegebene Gepäck beschädigt wurde und verspätet ankam, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Der Betrag richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens und ist normalerweise auf etwa 1.220 Euro beschränkt.

Sie können allerdings einen höheren Anspruch geltend machen, wenn sie spätestens beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft eine besondere Erklärung eingereicht haben, durch die Ihnen aber besondere Kosten entstehen.

Um Ihren Anspruch durchzusetzen, müssen Sie sich zuerst mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und eine Beschwerde einreichen. Das muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des beschädigten Gepäcks geschehen, oder innerhalb von 21 Tagen bei Verspätung oder Verlust. Sonst können Sie Ihren Rechtsanspruch verlieren.

Bei Problemen mit einer Fluggesellschaft können Sie Beratung oder Hilfe erhalten vom Netz der Europäischen Verbraucherzentralen.”

Weitere Informationen über die EU erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf der Webseite europa.eu/youreurope.
Wenn auch Sie eine Frage stellen möchten in Utalk, klicken Sie auf den unteren stehenden Button.

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