Von Stefan Grobe
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Gegen neun Personen gelten Einreiseverbote
Die EU reagiert mit neuen Sanktionen auf die von prorussischen Separatisten organisierten Wahlen in der Ost-Ukraine.
Betroffen sind nach einer Entscheidung der EU-Außenminister neun Personen, die an der Organisation der Wahlen maßgeblich beteiligt waren.
Für sie gelten nun EU-Einreiseverbote. Zudem werden möglicherweise in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren.