Kennzeichnungspflicht für israelische Siedler-Waren
Von Stefan Grobe

Verbraucher in der EU müssen nach Einschätzung eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes darüber informiert werden, wenn Lebensmittel aus von Israel
besetzten Gebieten stammen.
Dies gelte vor allem, wenn das Erzeugnis aus einer israelischen Siedlung komme, argumentierte der Generalanwalt.
Die Nichtangabe könne für den Verbraucher irreführend sein.
Die Richter folgen in der Regel der Argumentation des Generalanwalts.