Die Luxemburger Richter entschieden, dass die neue Nominierungspraxis von Richtern am Obersten Gericht in Polen so strukturiert ist, dass sie wahrscheinlich gegen EU-Recht verstößt.
Polen hat mit seiner umstrittenen Justizreform einen weiteren Rückschlag hinnehmen müssen, dieses Mal vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die neue Nominierungspraxis von Richtern am Obersten Gericht in Polen so strukturiert ist, dass sie wahrscheinlich gegen EU-Recht verstößt. Das Urteil zwingt die polnische Regierung, die neuen Vorschriften zu stoppen und die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren.
Geklagt hatten zahlreiche polnische Richter. Doch war dies nicht der erste Fall gegen Polen. Im Europäischen Parlament werden die polnischen Justizreformen seit langem argwöhnisch verfolgt. Das heutige Urteil ist vielen Abgeordneten nicht genug.
Die Entscheidung bestätige, was seit Jahren zu beobachten sei, nämlich die völlige Kontrolle der Justiz durch die herrschende Partei, meint die niederländische Liberale Sophie in' t Veld. Dies sei das Ende der Unabhängigkeit der Justiz. Die EU-Kommission müsse daher ihre Disziplinarmaßnahmen gegen Polen verschärfen.
Die Kommission leitete 2017 ein Verfahren nach Artikel 7 der Verträge ein, das aber nur langsam voran kommt. Auch ein Ultimatum Brüssels, die Arbeit der richterlichen Disziplinarkammer in Polen einzustellen, hat bislang nicht gefruchtet.
Die 2017 eingesetzte Kammer ist eine der strittigsten Justizreformen der ultrakonservativen Regierung seit deren Amtsantritt vor sechs Jahren.