Die EU-Kommission will den chinesischen Einfluss auf die europäischen Beschneiden. Ausländische Firmen, die in Europa operieren, dürfen künftig keine heimischen Subventionen bekommen.
Die EU will den chinesischen Einfluss auf die Wirtschaft in Europa beschneiden. So sollen ausländische Subventionen verboten werden. Da hinter steht folgende Idee: Wenn staatliche Beihilfen für Unternehmen von EU-Staaten nicht erlaubt sind, dann müssen diese auch für ausländische Unternehmen verboten sein.
Die EU-Kommission präsentierte ein Gesetzesprojekt, das auf alle ausländischen Unternehmen in Europa abzielt, ohne China beim Namen zu nennen. Doch Pekings Investitionen wären direkt betroffen. Zudem sollen mit Staatsgeld unterstützte Unternehmen auch von öffentlichen Aufträgen in der EU ausgeschlossen werden können.
Bislang hätten ausländische Unternehmen staatliche Beihilfen nutzen können, um europäische Firmen zu kaufen, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Auch seien diese ausländische Unternehmen starke Konkurrenten geworden - nicht weil sie besser gewesen wären, sondern weil sie über finanzielle Unterstützung ihrer Heimatstaaten verfügt hätten.
Dies sei ungerecht. Es sei nicht fair gegenüber europäischen Arbeitnehmern und Verbrauchern, wenn die besten Unternehmen aus dem Markt gedrängt würden. Dies müsse aufhören.
Auch will die Kommission künftig Ermittlungen aufnehmen und Fusionen stoppen können, wenn die Regeln nicht beachtet würden. Geldstrafen könnten zehn Prozent des Unternehmensumsatzes betragen.
Experten sehen ein solches Gesetz als absolut notwendig an, um fairen Wettbewerb zu garantieren. Es sei ein klares Marktversagen, wenn ausländische Konkurrenz von der Größe chinesischer Unternehmen im EU-Binnemarkt operierten, meint die Analystin Alicia García Herrero von Bruegel. Deswegen müsse sich Europa dieser Herausforderung stellen.
Der Gesetzesentwurf kommt zu einem Moment erhöhter Spannungen im europäisch-chinesischen Verhältnis. Nachdem China Sanktionen gegen EU-Abgeordneten verhängt hat, setzte Brüssel die Ratifizierung des beiderseitigen Investitionsabkommens aus.