Plattformarbeiter:innen sollen nach dem Willen der EU-Kommission die gleichen Rechte wie Angestellte bekommen, mit einem Anspruch auf Mindestlohn und geregelten Arbeitszeiten.
Menschen die für Online-Plattformen arbeiten, sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig besser abgesichert werden. Die Brüsseler Behörde hat an diesem Donnerstag Gesetzesvorschläge präsentiert, wonach künftig Millionen von Arbeiter:innen, die beispielsweise mit Liefer- oder Fahrdiensten ihr Geld verdienen, wie Angestellte eingestuft werden könnten.
Demnach würden die Menschen dann auch sämtliche, ihnen zustehende Rechte bekommen – wie ein Anspruch auf Mindestlohn sowie geregelte Arbeitszeiten.
"Hauptbeschäftigung erfordert Schutz"
Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration erklärt, dass das Durchschnittsalter mit 20 bis 30 Jahren zwar noch immer recht niedrig sei, "doch es gibt auch Leute, die etwas älter sind und diese Arbeit als Hauptberuf ausüben. Das ist ein Argument zu sagen: Wenn Menschen diese Arbeit als Hauptbeschäftigung ausüben, dann brauchen sie auch unbedingt diesen Schutz. Denn wenn sie eine Familie haben oder ein Problem, wie einen Unfall oder eine Krankheit haben, dann müssen sie geschützt werden."
Die EU-Kommission argumentierte, man müsse das Potenzial digitaler Plattformen nutzen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zeitgleich müsse aber sichergestellt werden, dass diese den Beschäftigten Sicherheit bieten.
Als nächstes müssen sich das EU-Parlament und die EU-Länder mit dem Gesetzesvorschlag beschäftigen. Sie verhandeln über Anpassungen und müssen zu einem Kompromiss kommen, bevor die Vorschläge in Kraft treten können.
Arbeitnehmer sollen den Status eines Angestellten erhalten, wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind. Wenn die Höhe des Verdienstes festgelegt ist, wenn es eine gewisse Kleidervorschrift eingehalten wird, wenn die Arbeitsleistungen elektronisch überwacht werden, die Arbeitszeit nicht mehr frei gewählt werden darf, oder wenn es weniger Möglichkeiten gibt, für andere Arbeitgeber zu arbeiten.
Arbeitnehmerorganisationen wie der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßten die Vorschläge der EU-Kommission. Doch sei dies nur ein erster Schritt, wie der EGB-Bundessekretär Ludovic Voet erklärt:
"Die Vorschläge haben eine solide Grundlage und gute Möglichkeiten für eine starke Umsetzung. Doch natürlich müssen wir sicherstellen, dass dies für sämtliche Plattformen gilt und dass sich die allgemeinen Bedingungen nicht von einem Tag auf den anderen einfach ändern."
Plattform-Arbeitgeber sind nicht zufrieden
Kritik kam von den Plattformunternehmen. Der Fahrdienstleister Uber teilte mit, man befürchte, dass wegen der neuen Regeln Arbeitsplätze verloren gehen könnten.
Delivery Platforms Europe schätzt, dass sich bis zu 250.000 Menschen dazu entschließen könnten, nicht mehr als Zusteller zu arbeiten, da sie nicht mehr die Flexibilität hätten, die sie suchen würden.
Die Arbeit über digitale Plattformen hat zuletzt stark zugenommen. Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten derzeit mehr als 28 Millionen Menschen in der EU auf diesem Weg, 2025 sei schon mit etwa 43 Millionen Beschäftigten zu rechnen.
Auch in Deutschland gibt es einen solchen Boom. Die EU-Kommission schätzt, dass zwischen 1,7 Millionen und 4,1 Millionen Menschen durch die Vorschläge als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestuft werden könnten.