Europa setzt auf strenge Waffenregeln und exportiert zugleich in großem Umfang. Besitz, Lizenzen und Kontrollen bleiben aber Sache der Nationalstaaten. So entsteht ein Flickenteppich aus EU-Vorgaben und nationalen Regeln, das immer wieder Fragen nach Übersicht und Durchsetzung aufwirft.
Am Freitag beginnt in München die Sicherheitskonferenz 2026. Gleichzeitig arbeitet Europa daran, mehr Munition zu produzieren und rüstungspolitisch unabhängiger zu werden. Damit rückt die europäische Waffenindustrie stärker in den Mittelpunkt.
Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen beraten, ob Europa bei wichtigen Waffen und bei Munition dauerhaft eigene Produktionskapazitäten braucht. Mehr Produktion kann die Versorgungssicherheit erhöhen. Sie kann aber auch neue Risiken schaffen.
Ein zentrales Problem sind Exporte von Schusswaffen. Hier treffen EU-weite Vorgaben auf nationale Sonderwege. Diese Mischung schafft Schlupflöcher und wirft Sicherheitsfragen auf.
Ohne wirksame öffentliche Kontrolle können Waffen zunächst in vermeintlich "neutrale" Drittstaaten geliefert werden, in denen Aufsicht und Kontrollen schwach sind. Von dort werden sie teils in Konfliktgebiete weiterverkauft. Das erschwert die Nachverfolgung und erhöht das Missbrauchsrisiko.
Innerhalb der EU wächst zugleich das Problem sogenannter "Ghost Guns". Damit sind unkonventionelle Schusswaffen gemeint, die ohne Seriennummer entstehen und oft privat hergestellt werden. Häufig handelt es sich um 3D-gedruckte Pistolen oder um Waffen aus Bausätzen.
Ein Beispiel sind sogenannte "80-Prozent-Lower". Das sind halb fertige Grundteile eines Waffenrahmens, die rechtlich in manchen Ländern noch nicht als vollständige Waffe gelten. Erst nach der Nachbearbeitung wird daraus ein funktionsfähiges, in der Regel dann illegales Bauteil. Beim Anschlag auf die Synagoge in Halle im Jahr 2019 tötete der Täter zwei Menschen mit einer selbstgebauten, teils 3D-gedruckten Waffe.
Parallel zur Sicherheitskonferenz organisiert die Global Initiative Against Transnational Organised Crime (GI-TOC) eine Reihe von Diskussionen. GI-TOC ist eine internationale Organisation, die sich mit grenzüberschreitender organisierter Kriminalität befasst. Thema sind Schmuggelnetzwerke, die häufig auch Schusswaffen transportieren. Außerdem geht es um Gegenmaßnahmen gegen "hybride Angriffe" – also gezielte Destabilisierung, bei der etwa illegale Waffen, Sabotage oder Desinformation eingesetzt werden.
Ein Flickenteppich aus EU- und nationalen Regeln
Der Rechtsrahmen der EU begrenzt den privaten Waffenbesitz. Er legt Mindeststandards für den Umgang mit Schusswaffen im Binnenmarkt fest. Die Regeln betreffen erlaubte Waffentypen, technische Anforderungen und die Rückverfolgbarkeit. Sie betreffen auch den Transport innerhalb der EU sowie Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr gegenüber Drittstaaten.
Über weite Teile der Waffenpolitik entscheiden aber weiterhin die Mitgliedstaaten selbst. Die EU-Vorgaben wirken daher nicht wie ein vollständig übergeordnetes Gesetz. Sie setzen Mindeststandards, die national unterschiedlich streng umgesetzt werden.
Die EU-Kommission schlug die Feuerwaffenrichtlinie erstmals 1991 vor. Ziel war es, den Handel im Binnenmarkt zu ordnen und zugleich die öffentliche Sicherheit zu schützen. Nach den Terroranschlägen von Paris verschärfte die EU 2015 die Regeln. Sie legte unter anderem einheitliche Standards fest, damit deaktivierte Waffen nicht wieder funktionsfähig gemacht werden können.
Eine weitere Reform trat 2021 in Kraft. Sie brachte strengere Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit und bessere grenzüberschreitende Informationssysteme. Außerdem wurden bestimmte halbautomatische Waffen für Privatpersonen verboten. Wie konsequent das umgesetzt wird, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. Eine Rolle spielen dabei auch Ressourcen und digitale Ermittlungsfähigkeit.
3D-gedruckte Waffen bereiten der Politik zunehmend Sorgen. Die Reform von 2021 stuft solche Waffen zwar als illegal ein. Sie regelt aber nicht überall eindeutig den Besitz und die Weitergabe digitaler Baupläne. Dadurch können Kriminelle Unterschiede im nationalen Recht ausnutzen.
Im Aktionsplan der EU gegen den illegalen Waffenhandel (2020–2025) war zunächst keine neue Gesetzesinitiative vorgesehen. Das Europäische Parlament warnte deshalb vor einem Rückschritt bei der Rückverfolgbarkeit. Es forderte die Kommission auf, diese besonders schwer nachweisbaren "stummen Waffen" klarer zu regulieren. Eine erneute Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie wird bis 2026 erwartet.
Mehrere Vorhaben zeigen, dass die EU ihr Regelwerk schrittweise verschärfen will. Dazu zählen die laufende Umsetzung des Aktionsplans 2020–2025 und eine für 2025 angepeilte Verordnung von Parlament und Rat, die Schlupflöcher im Waffenhandel schließen soll.
Die Kommission plant außerdem zwischen 2027 und 2029 ein zentrales, sicheres elektronisches Genehmigungssystem. Es soll die Rückverfolgung erleichtern und den Austausch über verweigerte Lizenzen verbessern. Parallel wird über strengere Beschränkungen für Blei diskutiert, etwa bei Jagd und Sportschießen. Hintergrund ist vor allem Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Gegen zusätzliche EU-Vorgaben stellen sich Lobbyverbände, große Hersteller und viele Waffenbesitzer in Ländern mit ausgeprägter Waffenkultur, etwa in Schweden oder der Tschechischen Republik. Ihr Argument lautet: Strengere Regeln schränken den legalen privaten Gebrauch ein und gefährden nationale Traditionen. Die Tschechische Republik klagte bereits 2017 gegen aus ihrer Sicht überzogene EU-Beschränkungen.
Waffenbesitz in der EU: Wo ist was erlaubt?
Die EU-Feuerwaffenrichtlinie teilt Waffen in drei Kategorien ein.
Kategorie A umfasst besonders gefährliche Waffen, etwa vollautomatische Gewehre und bestimmte militärische Modelle. Sie sind für Zivilpersonen grundsätzlich verboten. EU-Staaten können aber unter strengen Auflagen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Als vergleichsweise liberal gilt die Tschechische Republik, dort ist auch verdecktes Tragen unter Bedingungen möglich. Auch Österreich, Polen und Finnland zählen zu den weniger restriktiven Ländern.
Kategorie B umfasst die meisten Pistolen und viele halbautomatische Gewehre. Diese Waffen sind erlaubnispflichtig. Sie benötigen eine individuelle Genehmigung.
Kategorie C umfasst vor allem Jagdgewehre und Schrotflinten. Sie sind grundsätzlich zulässig, müssen aber registriert werden. Das ist besonders relevant in Ländern mit starker Jagdtradition wie Finnland und Schweden.
Halbautomatische Waffen sind nur innerhalb enger Grenzen erlaubt. Deaktivierte Waffen müssen EU-Standards erfüllen. Nachbildungen und Imitationswaffen fallen oft nicht unter EU-Recht und werden national geregelt. So sind sie im Vereinigten Königreich streng kontrolliert, während sie andernorts weitgehend als Konsumgüter verkauft werden.
Waffen besitzen dürfen in der Regel nur Personen mit Lizenz, zum Beispiel Jägerinnen und Jäger oder Sportschützinnen und Sportschützen. Sie müssen einen Bedarf nachweisen, Zuverlässigkeits- und Gesundheitsprüfungen bestehen und strenge Vorgaben zur Aufbewahrung einhalten. Besonders ausgefeilte Lizenzsysteme gelten als typisch für Frankreich und Italien.
In der Praxis unterscheiden sich die Regeln deutlich. Ein halbautomatisches Gewehr, das in Österreich oder der Tschechischen Republik für den Schießsport erlaubt ist, kann im Nachbarland verboten sein.
National geregelt, grenzüberschreitend gehandelt
Die Kontrolle von Schusswaffen liegt in der EU überwiegend bei den Nationalstaaten. Jeder Staat entscheidet, wie er EU-Regeln umsetzt, wie er privaten Waffenbesitz genehmigt und wie konsequent er Verstöße verfolgt.
Gleichzeitig arbeitet die Waffenindustrie grenzüberschreitend. Nach den EU-Verträgen gelten Waffen in vielen Fällen als Waren. Das erleichtert es lizenzierten Herstellern, Produkte im Binnenmarkt zu verkaufen.
Das führt zu Spannungen: Auf der einen Seite steht die öffentliche Sicherheit, für die vor allem nationale Behörden zuständig sind. Auf der anderen Seite steht das Ziel, Regeln in der EU stärker zu harmonisieren.
Entstanden ist ein hybrides System. Brüssel setzt Grundregeln für Herstellung und Verkehr. Über Zugang für Privatpersonen und über die Durchsetzung entscheiden aber die Staaten. Daraus ergeben sich rechtliche und praktische Lücken.
Unterschiede bei Lizenzauflagen, Magazinkapazitäten, Deaktivierungsstandards und Exportkontrollen werden gezielt ausgenutzt. So können Waffen in einem Land legal gekauft werden und später in ein anderes geschmuggelt werden. Auch Waffen, die mit nationalen Exportgenehmigungen ausgeführt wurden, tauchen später in problematischen Kontexten wieder auf.
"Ghost Guns" aus Einzelteilen
Onlinehandel und grenzüberschreitende Transporte erschweren die Nachverfolgung zusätzlich. Laut dem Europol-Bericht "Serious and Organised Crime Threat Assessment 2025" nutzen kriminelle Netzwerke zunehmend E-Commerce-Plattformen. Dort verkaufen sie Waffenteile und umgehen klassische Zollkontrollen.
Ein Ergebnis sind "Ghost Guns". Gemeint sind privat hergestellte Schusswaffen ohne Seriennummer und ohne Herstellerkennzeichnung. Sie lassen sich kaum zurückverfolgen. Selbst wenn der Besitz solcher Waffen grundsätzlich strafbar ist, bleiben zentrale Bausteine oft schwer greifbar.
Denn digitale Baupläne, Online-Dateien und halbfertige Komponenten sind nicht überall umfassend geregelt. Einzelpersonen können so legal Druckvorlagen beschaffen oder unfertige Teile importieren. Illegal wird das Produkt häufig erst, wenn daraus eine funktionsfähige Waffe entsteht. Diese Lücke, zusammen mit uneinheitlicher Umsetzung und lückenhafter Datenerfassung, ermöglicht es illegalen Waffen, im Umlauf zu bleiben.
Hinzu kommt technischer Fortschritt. 3D-Drucker und CNC-Maschinen machen die Herstellung einfacher und günstiger. CNC steht für computergesteuerte Fräs- und Schneidemaschinen, mit denen Metall- oder Kunststoffteile präzise bearbeitet werden können. Dadurch lassen sich funktionsfähige Waffen auch außerhalb regulierter Lieferketten herstellen.
Viele wollen Waffen aus der EU
Die europäische Waffenindustrie produziert vor allem Klein- und Leichtwaffen. Gemeint sind Handfeuerwaffen und Waffen für kleine Einheiten, etwa Pistolen, Sturmgewehre oder leichte Maschinengewehre. International spricht man von "Small Arms and Light Weapons" (SALW).
Schweres Gerät wie Panzer, Kampfjets oder Kriegsschiffe gehört nicht dazu. In diesem Bereich ist Europa weiterhin stärker auf Zulieferungen von Verbündeten angewiesen. Derzeit stammen 64 Prozent der großen Waffeneinfuhren europäischer NATO-Staaten aus den USA.
Für 2025 wird die gesamte SALW-Produktion in der EU auf vier bis fünf Millionen Stück geschätzt. Davon entfallen demnach rund zweieinhalb bis drei Millionen auf zivile oder Sportwaffen. Etwa eineinhalb bis zwei Millionen gehen an Militär und Polizei.
Die Munitionsproduktion hat stark zugelegt. Die Fertigung von Artilleriegeschossen stieg auf etwa zwei Millionen Stück, nach rund dreihunderttausend im Jahr 2022. Hersteller erweiterten ihre Werke zudem um rund sieben Millionen Quadratmeter an insgesamt 150 Standorten. Das entspricht etwa dem Dreifachen des üblichen Friedensniveaus.
Fünf große europäische Produktionszentren stehen für den Großteil der Kleinwaffenfertigung im Binnenmarkt. Sie sichern auch Europas Rolle als wichtiger Rüstungsexporteur.
In Italien meldete die Beretta Holding 2024 einen Umsatz von 1,668 Milliarden Euro. Heckler & Koch in Deutschland kam auf 343,4 Millionen Euro. Die belgische FN Browning meldete 934 Millionen Euro. Der österreichische Hersteller Glock setzte 2024 670,32 Millionen Euro um. Die tschechische Colt CZ Group verkaufte 633.739 Schusswaffen.
Diese Unternehmen sind stark auf den Weltmarkt ausgerichtet. Auf Grundlage der Geschäftsberichte 2024/2025 schätzt die Branche, dass 55 bis 65 Prozent der Umsätze aus Exporten in Nicht-EU-Staaten stammen. Zu den wichtigsten Abnehmern zählen die USA, Saudi-Arabien, das Vereinigte Königreich, Ägypten und Katar.
Das wirft Transparenzfragen auf. Der Europäische Rechnungshof warnt, dass schnelle und komplexe Geldflüsse in der EU-Rüstungsfinanzierung die bestehenden Kontrollmechanismen überfordern könnten. Unabhängigkeit und Geschwindigkeit der Prüfungen seien 2026 eine wachsende Herausforderung.