Die Bundesregierung sagte dem russischen Journalisten Andrej Nowaschow Schutz in Deutschland zu. Doch seit über einem Jahr sitzt der Kremlkritiker in Armenien fest – und wartet vergeblich auf sein Visum.
Seit mehr als einem Jahr sitzt der russische Journalist Andrej Nowaschow im armenischen Exil fest – trotz des Versprechens der deutschen Bundesregierung, ihn in Deutschland aufzunehmen.
Schon lange wird der Journalist von den russischen Behörden verfolgt. Das erste Mal nahmen die Sicherheitsdienste ihn 2019 ins Visier, erklärt Nowaschow Euronews. "Als mein erster Text in 'Sibir.Realii' erschien, riefen Leute vom FSB bei mir an und bedrohten mich." Der FSB ist der russische Inlandsgeheimdienst. Nachbarn seien über den Journalisten ausgefragt worden. "Das war eine Einschüchterungsaktion."
Jahrelang arbeitete Nowaschow für russischsprachige Medien wie "Sibir.Realii". Der Kreml stuft das Online-Medium als "ausländischen Agenten" ein. "Sibir.Realii" ist Teil des US-finanzierten "Radio Liberty". Die Zusammenarbeit mit Sibir.Realii kann mit bis zu sechs Jahren Gefängnis bestraft werden.
Mehrere Gerichtsverfahren musste Nowaschow über sich ergehen lassen. Im Mai 2023 verurteilte ihn schließlich ein Gericht zu acht Monaten Strafarbeit, abzuleisten im westsibirischen Prokopjewsk – als Heizer in einem "vorsintflutlichen Kesselhaus", wie er es Euronews beschreibt.
"Ich warf mit der Schaufel Kohle in den Ofen – Technik des 19. Jahrhunderts. Die Kessel zogen schlecht, die Kohle war von schlechter Qualität", so Nowaschow. Die Arbeit sei schmutzig, schwer und nervenaufreibend gewesen. Auch ein Verbot seine Redaktion zu kontaktieren, bekam der Journalist auferlegt.
Verurteilt wurde Nowaschow, weil er auf einem privaten Social-Media-Account kriegskritische Beiträge veröffentlichte. Er vermutet dahinter jedoch eine Kampagne gegen seine journalistische Arbeit. Bis heute beteuert er, unschuldig zu sein.
Fehlende Perspektive
Kurz vor Ende seiner Strafarbeit durchsuchten die Behörden erneut die Wohnung des Journalisten. Ein zweites Strafverfahren stand vor der Tür. Nowaschow musste zeitweise eine Fußfessel tragen und entschied sich, nach Armenien zu fliehen.
Aus dem armenischen Exil schreibt der Journalist weiter Texte für russische Medien und finanziert so seinen Lebensunterhalt. Den Versuch, ungelernte Arbeit zu finden, musste Nowaschow wieder aufgeben. "Armenien ist ein Land mit schwacher Wirtschaft." In manchen Regionen würde die Arbeitslosigkeit bei 40 Prozent liegen, so der Journalist.
Immer schwieriger wurde es für Nowaschow, für russische Medien zu arbeiten. Ende Januar 2025 wurde er schließlich in Abwesenheit vom russischen Justizministerium als "ausländischer Agent" eingestuft.
Über die NGO "Reporter ohne Grenzen" beantragte Nowaschow ein humanitäres Visum in Deutschland. Die Organisation setzt sich für Pressefreiheit und verfolgte Journalisten ein. Im März 2025 erhielt der Russe dann die Zusage: "Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland aus humanitären Gründen gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)". Für Nowaschow kam die Nachricht genau zum richtigen Zeitpunkt.
"Das machte mir große Hoffnung. Ich glaubte, dass ich in Deutschland mein Leben irgendwie neu starten könnte, weil ich in Armenien gegen eine Wand gelaufen war", so Nowaschow. "Aber sehr bald stellte sich heraus, dass das deutsche Außenministerium es sich anders überlegt hatte. Und ich fiel in ein emotionales Loch, aus dem ich bis heute nicht herausgekommen bin."
Eigentlich sollte Nowaschow innerhalb von 30 Tagen eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat aufsuchen, um das Einreisevisum zu erhalten. So sahen es die Unterlagen vor.
Mehrmals versuchte Nowaschow, in der deutschen Botschaft in Jerewan, der Hauptstadt Armeniens, einen Termin zu vereinbaren, um sein Visum ausgestellt zu bekommen – vergeblich. Auch persönlich versuchte Nowaschow es: "Ich erklärte dem Sicherheitsmitarbeiter des Konsulats, weshalb ich gekommen war. Aber er ließ mich nicht ins Konsulat."
Ausgesetztes Aufnahmeprogramm
Hintergrund dürfte eine Entscheidung aus dem Juli 2025 sein: Nur wenige Monate nachdem Nowaschow die Zusage erhalten hatte, setzte die neue schwarz-rote Bundesregierung alle humanitären Aufnahmeprogramme aus. Betroffen waren zahlreiche afghanische Ortskräfte, aber auch russische Oppositionelle sowie Journalisten. Einer von ihnen: Andrej Nowaschow.
Auf Nachfrage von Euronews reagiert das Auswärtige Amt wie folgt: "Bei Aufnahmen, die vor Amtsantritt der neuen Bundesregierung erklärt wurden und in denen die Visumerteilung noch aussteht, wird im Einzelfall überprüft, ob das politische Interesse an der Aufnahme weiterhin vorliegt."
Die Überprüfung erfolgt durch das Bundesministerium des Inneren (BMI). Das Ministerium entscheidet, wer sich für ein humanitäres Visum qualifiziert. Im zweiten Schritt erhält die betroffene Person bei einer deutschen Auslandsvertretung das Visum.
"In keinem einzigen Fall" bereits zugesagter Aufnahmen habe das BMI bisher mit Reporter ohne Grenzen Kontakt aufgenommen, erzählt Alena Struzh Euronews. Sie ist Pressereferentin für Osteuropa bei Reporter ohne Grenzen. In zahlreichen Fällen versucht die Organisation zu vermitteln.
Struzh erklärt weiter: "Uns sind auch keine Fälle bekannt, in denen eine bereits erteilte Aufnahmezusage im Rahmen der angekündigten erneuten Prüfung tatsächlich bestätigt worden wäre – weder bei den von uns begleiteten Fällen noch nach Kenntnis anderer NGOs, mit denen wir hierzu im Austausch stehen."
"Kein humanitäres Instrument"
Eine klare Frist, bis wann die Behörden entscheiden wollen, gibt es nicht, so Struzh. Die Situation mache "die Betroffenen weitgehend handlungsunfähig, weil unklar bleibt, wie und wogegen sie unter diesen Umständen überhaupt gerichtlich vorgehen können", erklärt die Osteuropa-Referentin. "Diese Strategie ist Teil einer Symbolpolitik, die der feindlichen gesellschaftlichen und politischen Stimmung gegenüber Migration Rechnung trägt."
Vom Bundesministerium des Inneren heißt es, das Nowaschow versprochene Visum sei kein "humanitäres Instrument zum Schutz von gefährdeten Personen". Es diene der "Wahrung politischer Interessen Deutschlands". Deswegen sei eine Aufnahme nur in besonderen Einzelfällen möglich, wenn etwa ein "politisches Interesse" an der "Fortführung eines herausgehobenen oppositionellen Engagements von Deutschland aus vorliegt". Oder auch, wenn Personen durch ihre Arbeit für deutsche Institutionen gefährdet sind.
Hoffnung hat Nowaschow inzwischen wenig: "Mir scheint, dass sowohl die EU insgesamt als auch Deutschland im Besonderen nicht offen sagen wollen, dass sie Demokratie und Meinungsfreiheit in anderen Ländern nicht mehr schützen wollen."
Nowaschow wirft der deutschen Regierung vor, politisch Verfolgten nicht mehr helfen zu wollen: "Die Sache ist vorbei, nur die alte Rhetorik hält sich aus Trägheit noch."