Der 56-jährige Karim Khan sieht sich seit über zwei Jahren Vorwürfen sexueller Übergriffe gegen eine Mitarbeiterin ausgesetzt. Er weist sie entschieden zurück.
Das Aufsichtsgremium des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Chefankläger Karim Khan am späten Montagabend von seinen Aufgaben suspendiert. Vorausgegangen war die Entscheidung, ein Disziplinarverfahren wegen mutmaßlichen sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn einzuleiten.
Khan sieht sich Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens gegenüber, die eine weibliche Mitarbeiterin betreffen. Der Skandal zieht sich seit mehr als zwei Jahren hin, Khan weist jede Verfehlung entschieden zurück.
Bereits im Mai 2025 war er vorläufig von seinem Amt zurückgetreten, um das Ergebnis der Untersuchungen abzuwarten. Das Verfahren ist für den IStGH beispiellos, die Versammlung der Vertragsstaaten (Assembly of States Parties, ASP) musste wiederholt neue Regeln schaffen, um mit der Lage umzugehen.
Das 21-köpfige Präsidium der ASP entschied, den Fall Khans an die gesamte Versammlung der Vertragsstaaten zu verweisen, in der alle Mitgliedsländer des Gerichtshofs vertreten sind.
Das Präsidium habe sich „mit qualifizierter Mehrheit … dafür entschieden, den Chefankläger mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden, bis die Versammlung der Vertragsstaaten als zuständiges Entscheidungsorgan abschließend entschieden hat“, hieß es in einer Mitteilung.
Die Entscheidung beruhe „auf dem Bericht einer Untersuchung des UN-Büros für interne Aufsichtsdienste (Office of Internal Oversight Services, OIOS), auf den zugrunde liegenden Beweisen, der Empfehlung eines ad hoc eingesetzten Richtergremiums sowie auf schriftlichen Stellungnahmen“.
Zugleich betonte das Gremium, die Suspendierung Khans bis zur Tagung der Versammlung sei „kein Hinweis auf das endgültige Ergebnis“.
Die UN-Ermittlung fand demnach Belege dafür, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit (der Mitarbeiterin) in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während Dienstreisen“ gehabt habe, heißt es in einer Berichtskopie, die der Nachrichtenagentur Associated Press vorliegt. Ein vom Exekutivausschuss eingesetztes dreiköpfiges Richtergremium kam jedoch nach einer rechtlichen Bewertung zu dem Schluss, dass die Untersuchung nicht ausreichend schlüssig sei.
Die Entscheidung dürfte kaum praktische Auswirkungen auf die Arbeit des Gerichts haben. Khan ist bereits davon entbunden, in dem bisher prominentesten Verfahren des IStGH gegen den früheren philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte als Ankläger aufzutreten.