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So sorgt die EU für Lohnoffenheit: Fragen Sie den Euronews-KI-Chatbot

Archivfoto vom achten März 2019: In Brüssel demonstrieren vor allem Frauen zum Internationalen Frauentag.
Archivbild vom achten März 2019: In Brüssel nehmen vor allem Frauen an einer Demonstration zum Internationalen Frauentag teil. Copyright  Canva
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Von Elisabeth Heinz
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die EU überarbeitet die Regeln zur Entlohnung. Mitgliedstaaten hatten bis zum siebten Juni Zeit, die Lohntransparenz-Richtlinie gegen den Gender Pay Gap umzusetzen. Was ändert sich konkret? Fragen Sie den Euronews-AI-Chatbot.

In Europa ist Lohntransparenz die Ausnahme, nicht die Regel.

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Viele Europäerinnen und Europäer bewerben sich auf Stellen, ohne das Gehalt zu kennen. Oft erfahren sie erst nach mehreren Gesprächen, dass es weit unter ihren Erwartungen liegt. Über das Gehaltsniveau zu sprechen, gilt vielerorts immer noch als Tabu. Frauen verdienen der EU-Statistikbehörde Eurostat zufolge nach wie vor im Schnitt elf Prozent weniger als Männer. Dadurch entsteht im Ruhestand ein Rentenunterschied von 25 Prozent.

Die EU-Richtlinie über Lohntransparenz aus dem Jahr 2023 soll mehr Fairness und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz bringen. Sie verpflichtet zu mehr Offenheit beim Thema Gehalt. So verändert sich, wie über Löhne informiert wird, wie Beschäftigte diese Informationen wahrnehmen und im Unternehmen darüber sprechen. Ziel ist, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern.

Nach der Richtlinie müssen Unternehmen das Gehalt bereits in der Stellenausschreibung angeben oder Bewerberinnen und Bewerber spätestens vor dem Vorstellungsgespräch informieren. Betriebe mit mindestens 150 Beschäftigten müssen zudem über interne Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen berichten. Beschäftigte müssen ihren bisherigen Lohn nicht offenlegen. Stattdessen können sie Auskunft über durchschnittliche Gehälter und die Kriterien der Bezahlung verlangen und bei nachgewiesener Lohndiskriminierung Entschädigung erhalten.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verstöße gegen den Grundsatz gleichen Entgelts streng zu ahnden. In Fällen von Diskriminierung liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.

Die Umsetzung auf nationaler Ebene ist jedoch uneinheitlich. Vollständig gilt die Richtlinie bisher nur in Italien, Malta, der Slowakei und Litauen. Die meisten anderen Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Dänemark, haben die Umsetzung verschoben oder bislang nur Gesetzentwürfe vorgelegt.

Sie möchten wissen, was die Vorgaben konkret für Sie als Beschäftigte oder Unternehmen bedeuten? Stellen Sie Ihre Fragen dem Euronews-AI-Chatbot!

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