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Lohngerechtigkeit: Neue EU-Transparenzregeln spalten Mitgliedstaaten

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Von Mert Can Yilmaz & Evi Kiorri
Zuerst veröffentlicht am
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Nur vier EU-Staaten haben die Richtlinie zur Lohntransparenz fristgerecht umgesetzt. Die meisten Mitgliedstaaten verpassen damit die Juni-Frist für strengere Regeln zur Entgeltgleichheit. Mehr dazu im Video.

Ab Juni 2026 müssen Arbeitgeber in der gesamten EU Gehaltsspannen in Stellenanzeigen nennen. Sie dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen und müssen Beschäftigten Auskunft darüber geben, wie Kolleginnen und Kollegen mit gleichwertiger Arbeit bezahlt werden.

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So sieht es die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor. Doch die meisten Mitgliedstaaten haben die Frist zur Umsetzung in nationales Recht im Juni verfehlt.

Nur Italien, die Slowakei, Malta und Litauen haben die Vorgaben fristgerecht vollständig übernommen. Belgien, Malta und Polen haben sie zumindest teilweise umgesetzt. Die Niederlande haben ihre eigene Frist auf Januar 2027 verschoben, Irland hat bereits bestätigt, den Termin ebenfalls nicht einhalten zu können. Estland hat signalisiert, lieber EU-Strafen in Kauf zu nehmen, als die Richtlinie eins zu eins umzusetzen. In fünf Ländern, darunter Österreich, Ungarn und Luxemburg, ist bislang noch gar nichts passiert.

Die Dimension des Problems ist erheblich: Frauen in der EU verdienen pro Stunde im Schnitt 11,1 Prozent weniger als Männer. Diese Lücke hat sich seit einem Jahrzehnt kaum verändert. Die Richtlinie soll das ändern, indem sie Löhne sichtbarer macht und bei Verdacht auf Diskriminierung die Beweislast auf die Arbeitgeberseite verlagert.

"Dieser Schleier hat die Lücken nicht nur verborgen, er hat sie weiter reproduziert", sagt die Europaabgeordnete Gabriele Bischoff.

Vorerst bleiben Rechte, die auf EU-Ebene klar festgeschrieben sind, vor Ort nur sehr ungleich durchsetzbar.

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