Mehrere Nutzer sozialer Netzwerke behaupten, Online-Shopping sei wegen einer neuen EU-Einfuhrgebühr teurer geworden. The Cube prüft den Vorwurf.
Seit dem 1. Juli erhebt die EU-Kommission eine befristete Zollabwicklungsgebühr von drei Euro auf Kleinpakete, die von außerhalb der EU in den Binnenmarkt kommen. Die Abgabe gilt für jede Warenart mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die online gekauft und direkt an Verbraucher geliefert wird.
Nach Darstellung der Kommission soll die Gebühr den Wettbewerb für europäische Unternehmen fairer machen und zugleich die Kosten für die Abfertigung der stark steigenden Zahl günstiger Import-Sendungen decken. Die Regelung gilt bis zum 1. Juli 2028. Danach soll sie im Rahmen einer größeren Zollreform der EU durch ein neues System ersetzt werden.
Die Ankündigung löste im Netz rasch Diskussionen aus. Viele Nutzer befürchten, dass am Ende die Kundschaft mehr zahlt.
Auf X stellte die EU-Kommission klar, dass die Gebühr zunächst den E-Commerce-Plattformen in Rechnung gestellt wird und nicht direkt den Käufern.
Ein Sprecher der Kommission sagte zudem dem Faktencheck-Team von Euronews, The Cube: „Für Online-Kundinnen und -Kunden besteht rechtlich keine Pflicht, diese Abgabe selbst zu entrichten.“
Allerdings könne die Kommission nicht dafür sprechen, wie Händler oder Plattformen diese Kosten auffangen.
Juristisch stimmt das. In der Praxis kann die Wirkung jedoch anders aussehen.
Zollreform: Folgen im Alltag
Unternehmen übernehmen zusätzliche Kosten nur selten vollständig, sagt Olivia Brown, Policy Officer bei der Verbraucherorganisation Euroconsumers.
Stattdessen geben sie Mehrkosten häufig weiter – über höhere Preise oder zusätzliche Gebühren.
„In der Realität sehen wir: Wenn irgendwo in der Lieferkette ein neuer Kostenpunkt entsteht, verschwindet er nur sehr selten einfach in der Gewinnmarge eines Unternehmens“, sagt Brown. „Meist spiegelt er sich im Endpreis wider, den die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen.“
Um die Behauptung zu prüfen, bestellte das Team ein Produkt über Amazon, das aus einem Nicht-EU-Land nach Belgien geliefert wurde. Beim Bezahlen erschien eine Position „Importgebühren“ in Höhe von drei Euro – direkt verbunden mit der neuen EU-Zollabgabe.
Die Abgabe fällt nicht pro Bestellung an, sondern pro Warenart – je nach ihrer zolltariflichen Einstufung. Dadurch hängt die Gesamtsumme davon ab, was genau eingekauft wird.
Wenn eine Kundin oder ein Kunde zum Beispiel zwei T-Shirts, ein Handy und eine Uhr bestellt, kann die Drei-Euro-Abgabe dreimal erhoben werden, weil die Produkte in drei unterschiedliche Zolltarifnummern fallen. Die Importgebühren steigen dann auf neun Euro – zusätzlich zur Mehrwertsteuer.
Neue Regel: Begrenzte Folgen
Manche Plattformen dämpfen die Auswirkungen, indem sie Waren aus Lagern innerhalb der EU versenden. In diesen Fällen fällt die Drei-Euro-Gebühr nicht an, weil die Produkte nicht mehr direkt aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden.
Im Jahr 2025 wurden 97 Prozent der über Amazons EU-Webshops bestellten Produkte aus Lagern in der EU verschickt. Sie wären damit von der neuen Zollgebühr nicht betroffen.
Europäische Lagerhäuser sind für Plattformen zudem ein Weg, die neue Abgabe auf Direktlieferungen an Verbraucherinnen und Verbraucher zu umgehen. Der China-Tech-Analyst Ed Sander sagte The Cube, Unternehmen wie Temu hätten sich lange vor Inkrafttreten der Regel darauf eingestellt.
„Temu bereitet sich schon seit geraumer Zeit darauf vor“, so Sander. „Bereits 2024 begann die Plattform, Händler zu ermutigen, ihre Waren in europäischen Lagern zu bevorraten, wobei die Verkäufer für die Logistik verantwortlich sind.“
„Nicht alle Händler wollten das, weil dadurch Kapital gebunden wird und Lagerbestände zum Risiko werden, falls sich Produkte nicht verkaufen“, fügte er hinzu. „Deshalb begann Temu, Waren auch selbst in lokalen Lagern vorzuhalten.“
Nach Sanders Angaben will Temu bis Ende 2025 rund 80 Prozent der in Europa verkauften Produkte in lokalen Lagern vorrätig haben.
„Werden Waren in lokalen Lagern vorgehalten, kommen sie per Schiff in großen Sammelladungen und nicht einzeln per Luftfracht direkt zu den Kundinnen und Kunden“, erklärte er. „Sie werden dann zu Großhandelspreisen eingeführt, nicht zum Einzelwert jedes Pakets. Das senkt die Kosten für Direktimporte deutlich.“
Nach Einschätzung Sanders bleibt es unabhängig von der rechtlichen Verantwortung dabei, dass die Kundschaft einen Teil der Mehrkosten tragen wird.
„Letztlich zahlen am Ende immer die Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Sander. „Entweder übernehmen sie die Zollabgabe direkt, oder die Händler rechnen sie über höhere Preise ein. In manchen Fällen teilen sich Plattformen, Händler und Kundschaft die Mehrkosten, aber ein Teil landet fast immer beim Endkunden.“