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Eigene Familie, andere Regeln? Jens Spahn und die Leihmutterschafts-Debatte

Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag, Berlin, am 13. November 2025
Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag, Berlin, am 13. November 2025 Copyright  AP Photo
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Von Nela Heidner
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die CDU lehnt Leihmutterschaft aus ethischen Gründen ab und will sie in Deutschland verboten halten. Der Fall Jens Spahn, dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sorgt nun für eine Debatte über Widersprüche zwischen Parteiposition und persönlicher Lebensrealität.

Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm“, sagte Spahn der Bild-Zeitung. „Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen.“

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Nach Angaben der Zeitung wurde der Junge in den USA von einer Leihmutter geboren.

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz von 1990 die Leihmutterschaft und untersagt auch die Eizellspende. Medizinisches Personal kann sich strafbar machen, wenn es eine Eizelle für eine Schwangerschaft mit einer anderen Frau künstlich befruchtet.

Verträge über Leihmutterschaft gelten in Deutschland als "sittenwidrig" und sind daher rechtlich unwirksam.

Eine deutsche Wunschmutter ist damit rechtlich zunächst nicht mit dem Kind verwandt, wie das Auswärtige Amt erklärt. Auch ein deutscher Wunschvater kann seine Vaterschaft nicht allein durch einen Leihmutterschaftsvertrag begründen. Die rechtliche Elternschaft muss in Deutschland nachträglich anerkannt werden.

"Normalsterbliche" sehen sich mit massiven Hürden konfrontiert

Für Menschen in Deutschland, die mithilfe einer Leihmutterschaft Eltern werden möchten, ist der Weg also grundsätzlich mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden. Besonders kompliziert kann dann die Rückkehr des Kindes nach Deutschland werden: Die Anerkennung eines durch Leihmutterschaft im Ausland geborenen Kindes kann für deutsche Wunscheltern kompliziert sein, weil deutsches Recht zunächst die Frau als Mutter ansieht, die das Kind geboren hat.

Fragen zur Geburtsurkunde, zur Staatsangehörigkeit des Kindes und zur Eintragung der rechtlichen Elternschaft können zu langwierigen Verfahren führen.

In einem Beschluss des CDU-Parteitags im Februar dieses Jahres hatte die Partei ihre ablehnende Haltung zur Leihmutterschaft bekräftigt. Darin heißt es: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.“

Für Familie Spahn kein Problem mit Anerkennung der Elternschaft

Auch nach den Neuigkeiten aus dem Hause Spahn hält die CDU an dieser Position fest. „Die CDU Deutschlands hat einen klaren Parteitagsbeschluss“, erklärte eine Parteisprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Die geltende Rechtslage in Deutschland soll aus Sicht der Partei bleiben, wie sie ist.“

Es steht im aktuellen Fall außer Frage, dass Funkes Vaterschaft – er soll der leibliche Vater des Kindes sein – auch in Deutschland anerkannt wird. Gleiches gilt für Spahn, unabhängig davon, ob seine Vaterschaft in den USA durch eine gerichtliche Entscheidung oder eine Adoption begründet wurde.

Spahn und sein Ehemann haben damit nicht gegen deutsches Recht verstoßen, weil sie auf die USA ausgewichen sind, wo Leihmutterschaft vollkommen legal ist. Auch Probleme der Anerkennung des Kindes entstehen für das Paar nicht.

Die Debatte dreht sich nun vor allem um die Frage, ob zwischen Spahns persönlicher Entscheidung und seinen politischen Positionen ein Widerspruch besteht. Der Herausgeber des Portals queer.de, Micha Schulze, schreibt in einem Kommentar, Spahn verdiene angesichts der Hasswelle gegen die junge Regenbogenfamilie die Solidarität der queeren Community. Gleichzeitig wirft er dem CDU-Politiker jedoch „eine politische Doppelmoral“ vor.

Auch aus anderen Teilen der Gesellschaft wird Spahn Doppelmoral vorgeworfen.

Vor elf Jahren, als in Deutschland über Leihmutterschaft diskutiert wurde, hatte die Zeitschrift „GQ“ unter anderem Jens Spahn um eine Stellungnahme gebeten. Der damalige gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion äußerte sich kritisch zu dem Thema. „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“, schrieb Spahn dem Magazin.

Einige Jahre später, als Spahn Gesundheitsminister war, forderte die FDP im Bundestag eine Reform des Embryonenschutzgesetzes. Spahns Ministerium erklärte dazu im April 2020, der Gesetzgeber habe mit dem Verbot der Leihmutterschaft im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft sicherstellen wollen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland damals berichtete.

Bei einer Leihmutterschaft seien genetische und austragende Mutter nicht identisch. „Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten“, teilte das Gesundheitsministerium unter Spahn damals noch mit.

Auch CDU-Politiker Streeck wurde durch Leihmutterschaft Vater

Übrigens: Eine Debatte über Leihmutterschaft hatte bereits im April für Aufmerksamkeit gesorgt, als der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil ihre Elternschaft öffentlich machten. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, sagte Streeck damals der „Bunten“. Nach Angaben des Magazins wurde auch ihr Kind in den USA geboren.

Für Jens Spahn könnte eine politische Kehrtwende beim Thema Leihmutterschaft der nächste kluge Schritt sein.

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