Fünf EU-Staaten wollen rasch Rückkehrzentren für Migranten einrichten, wohl in Uganda oder Ruanda. Doch die Erfahrungen aus jüngsten Programmen zeigen große rechtliche und praktische Hürden. Die bisherigen Zahlen bleiben hinter den Erwartungen zurück.
Die Migrationspolitik der EU konzentriert sich zunehmend auf das umstrittene Konzept, irreguläre Migranten in sogenannten "Rückführungszentren" in Drittstaaten unterzubringen. Diese Idee ist in der kürzlich verabschiedeten Rückführungsverordnung verankert.
"Wir müssen Rückführungszentren in Drittstaaten einrichten und weitere innovative Lösungen außerhalb Europas entwickeln. Daran arbeiten wir intensiv", schrieben Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und ihre dänische Amtskollegin Mette Frederiksen in einer gemeinsamen Erklärung Anfang dieses Monats.
19 EU-Staaten sehen darin eine "innovative Lösung" für das Migrationsmanagement. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Spitzen vom Juni dieses Jahres hervor. Darin wird deutlich, dass solche Zentren eher früher als später Realität werden sollen.
Beim nächsten EU-Gipfel im Europäischen Rat steht eine entscheidende Debatte über Migration an. Rückführungszentren gehören zu den zentralen Streitpunkten.
Doch grundlegende Fragen zur Umsetzung bleiben offen. Wie sollen diese Zentren konkret funktionieren? Wo könnten sie entstehen? Und auf welche Probleme sind die bisherigen Projekte gestoßen? Euronews ordnet die wichtigsten Punkte rund um das neue migrationspolitische Leitmotiv ein – und erklärt, warum die Realität die politischen Versprechen verfehlen könnte.
Was sind Rückführungszentren?
Rückführungszentren sind Einrichtungen in einem Drittstaat, also in einem Nicht-EU-Land, mit dem ein EU-Mitgliedstaat vereinbart hat, Menschen dorthin zu bringen – auch wenn diese keinerlei Verbindung zu dem Land haben. Dorthin sollen Personen überstellt werden, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben und eine Rückführungsentscheidung erhalten haben.
Die Zentren können reine Transitzonen sein, in denen Menschen auf ihre Rückführung in ihr Herkunftsland warten. Oder Orte, an denen sie auf unbestimmte Zeit bleiben, ohne Garantie, dass eine Weiterreise tatsächlich erfolgt.
Der Begriff "Rückführungszentren" taucht im Gesetzestext nicht ausdrücklich auf. Die Verordnung greift jedoch einen ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission auf und legt fest, unter welchen Bedingungen Zentren außerhalb der EU entstehen dürfen. Für jedes Zentrum braucht es eine "Vereinbarung oder Übereinkunft" zwischen der EU oder einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten und einem Nicht-EU-Land.
Italien hat diesen Ansatz mit Albanien vorangetrieben. Dort wurden im Oktober 2024 Zentren eröffnet, in denen Migranten untergebracht werden, die von italienischen Behörden auf See gerettet oder abgefangen wurden. Rom präsentiert dieses Modell nun als Blaupause für die gesamte EU.
Ironischerweise ist die albanische Einrichtung streng genommen kein Rückführungszentrum. Sie sollte zunächst ausschließlich Asylsuchende aufnehmen. Italien verlagerte damit das Asylverfahren in einen Drittstaat, blieb aber selbst für die Prüfung der Anträge zuständig – auf albanischem Staatsgebiet.
Nach rechtlichen Anfechtungen wandelte die Regierung Meloni das Zentrum im März 2025 in ein Abschiebezentrum für irreguläre Migranten um, die bereits eine Rückführungsentscheidung erhalten hatten. Damit wurde die albanische Einrichtung zu einem frühen Vorläufer eines Rückführungszentrums. Dennoch führen weiterhin italienische Behörden das Zentrum und bleiben für die endgültige Rückführung der Migranten verantwortlich.
Ein künftiges EU-Modell könnte noch weiter gehen. Dann würden auch das Management und die Verantwortung für Asylverfahren und Abschiebungen vollständig an einen Nicht-EU-Staat ausgelagert.
Die italienischen Prüf- und Haftzentren in Albanien müssten neu bewertet werden, sobald der Balkanstaat der EU beitritt. Albanien gilt nach Montenegro als zweitnächster Beitrittskandidat.
Welche Länder kommen infrage?
Politisch ist die Rückführungsverordnung bereits vereinbart. Die EU-Institutionen müssen die förmliche Annahme aber noch abschließen. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, da es erst im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden muss.
Laut einem EU-Beamten läuft derzeit eine juristische Überprüfung des Textes. Die endgültige Verabschiedung wird für den Herbst erwartet.
Parallel dazu arbeiten europäische Regierungen Berichten zufolge bereits daran, Rückführungszentren in Drittstaaten aufzubauen – teils in bilateralen Verhandlungen, teils in Gruppen.
Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande haben bestätigt, dass sie über die Einrichtung solcher Einrichtungen verhandeln. Ihr Ziel: Die erste Partnerschaft soll bis zum Jahresende politisch stehen und Anfang 2027 unterzeichnet werden, sagte ein Diplomat Euronews. Die EU-Kommission ist informiert, aber nicht beteiligt.
Nach Angaben der griechischen Tageszeitung "Kathimerini" führen die fünf EU-Staaten weit fortgeschrittene Gespräche mit Uganda. Dort soll bereits im kommenden Jahr eine Einrichtung den Betrieb aufnehmen. Die beteiligten Länder wollen dies nicht bestätigen und verweisen darauf, dass Medienberichte die Verhandlungen gefährden könnten.
Auch Ruanda steht Berichten des "Spiegel" zufolge auf der Liste der möglichen Partnerstaaten. Ruanda war bereits Zentrum eines hoch umstrittenen, inzwischen eingestellten britischen Programms, mit dem Asylsuchende während der Prüfung ihrer Anträge dorthin ausgelagert werden sollten.
Die Innen- und Migrationsminister der fünf Länder wollen bei einem Treffen am 4. September in Kopenhagen eine Zwischenbilanz ziehen.
Im April meldete die österreichische Regierung zudem ein Migrations- und Rückübernahmeabkommen mit Usbekistan. Ein Rückführungszentrum ist darin nicht vorgesehen. Medienberichte und Abgeordnete im österreichischen Parlament nannten das Land dennoch als möglichen Standort. Das Außenministerium Usbekistans widersprach dem in einer Stellungnahme gegenüber Euronews: "Derzeit finden hierzu keine Verhandlungen statt."
Rechtslage und Praxisprobleme
In einem im vergangenen Monat veröffentlichten Schreiben forderte der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, die fünf EU-Staaten auf, sicherzustellen, "dass jeder einschlägigen Initiative eine umfassende ex-ante-Bewertung potenzieller direkter oder indirekter Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenarbeit vorausgeht".
Die Rückführungsverordnung schreibt eine solche Folgenabschätzung zwar nicht ausdrücklich vor. Sie hält aber fest, dass eine Vereinbarung mit einem Drittstaat nur dann geschlossen werden darf, "wenn internationale Menschenrechtsstandards und -prinzipien im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement), eingehalten werden".
2024 kritisierte die EU-Bürgerbeauftragte die Kommission dafür, ein Memorandum of Understanding mit Tunesien zur Grenzkontrolle und Migrationssteuerung unterzeichnet zu haben, ohne eine Menschenrechtsfolgenabschätzung vorzunehmen.
Auch wenn das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr ist, gilt die Begründung des britischen Supreme Court gegen das Ruanda-Programm vom November 2023 als wegweisend. Das Gericht stellte fest, dass Ruanda angesichts des Risikos von Verfolgung oder Misshandlung nicht als ausreichend sicher gelten könne. Die neue Labour-Regierung beendete das Programm daraufhin.
Melonis eigenes Umsiedlungsprojekt in Albanien stieß auf ähnliche juristische Probleme. Italienische Gerichte stellten infrage, ob Länder wie Bangladesch und Ägypten tatsächlich als "sicher" gelten können – eine Einstufung, auf die sich die Behörden bei beschleunigten Asylverfahren stützten.
Entscheidend ist: Die Verfahren im Zusammenhang mit den albanischen Zentren liegen inzwischen beim Europäischen Gerichtshof. Er muss klären, ob Italien eine Person mit Haftanordnung überhaupt außerhalb der EU unterbringen darf.
Funktionieren die Zentren überhaupt?
"Eine Menschenrechtsfolgenabschätzung, die für alle derartigen Abkommen nötig wäre, braucht Zeit. Gleichzeitig drängen EU-Staaten darauf, Abkommen mit Drittstaaten zu unterzeichnen, obwohl die Regeln noch gar nicht vollständig feststehen", erklärt Sara Prestianni, Advocacy-Leiterin der NGO Euromed Rights, gegenüber Euronews.
Sie bezeichnet die Länder, die als Gastgeber für Rückführungszentren im Gespräch sind, als Staaten, "die von Menschenrechtsverletzungen geprägt sind", und stellt die Frage, nach welcher Methodik die vorgeschriebenen Folgenabschätzungen durchgeführt werden sollen.
Die Verlagerung irregulärer Migranten außerhalb der EU-Grenzen wird zudem langwierige Verhandlungen mit den Aufnahmestaaten erfordern. Frühere Fälle zeigen: Ohne wirksame Menschenrechtsschutzmechanismen können Gerichte solche Projekte schnell zu Fall bringen.
"Die zentrale Frage ist, was der Drittstaat im Gegenzug dafür verlangt, Menschen aufzunehmen, die keine Staatsbürger dieses Landes sind", sagt Davide Colombi, Migrationsexperte der Brüsseler Denkfabrik CEPS, gegenüber Euronews.
Unterdessen erweist sich die Verteilung irregulärer Migranten innerhalb der EU als deutlich einfacher. Das erhöht jedoch den Druck auf Staaten an den Außengrenzen wie Italien, das Prinzip des Ersteinreiselandes strikt umzusetzen.
Befürworter der Rückführungszentren halten die rechtlichen und praktischen Hürden für überwindbar. Europas Regierungen bräuchten aus ihrer Sicht vor allem Zeit, um ein System aufzubauen, das irreguläre Migranten effektiv zurückführt, sobald die Zentren in Betrieb sind.
Frühere Erfahrungen lassen jedoch Zweifel, ob der Anspruch mit der Realität Schritt halten kann.
"Frühere Versuche, das Migrationsmanagement auszulagern, waren extrem teuer, rechtlich umstritten und operativ sehr begrenzt", bilanziert Colombi.
Trotz jahrelanger Vorbereitung und erheblicher finanzieller Mittel wurden aus dem Vereinigten Königreich insgesamt nur vier Personen freiwillig nach Ruanda gebracht, bevor das Programm gestoppt wurde. Italien hatte ursprünglich geplant, in seinen albanischen Zentren rund 3.000 Migranten pro Monat unterzubringen. Tatsächlich sollen seit der Umwidmung zum Abschiebezentrum im März 2025 insgesamt nur 500 Menschen dort angekommen sein.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf mehr als 670 Millionen Euro. Laut einer jüngsten Studie einer italienischen Universität ist es für Italien deutlich teurer, Migranten in diesen Zentren festzuhalten, als sie auf eigenem Staatsgebiet unterzubringen.