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Auch ohne Fernseher zahlungspflichtig: Polens neue Medienabgabe kommt

Smartphone reicht zum Bezahlen: neue Bezahlrevolution rollt an
Smartphone dabei: Bezahlen per Handy, Zahlungsrevolution beginnt. Copyright  Copyright 2007 AP. All rights reserved.
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Von Mateusz Jaronski
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In Polen stehen im öffentlich-rechtlichen Mediensektor große Finanzreformen an: Eine neue Audiogebühr könnte die Rundfunkabgabe ersetzen und auch Internetnutzer erfassen.

Polen steht vor einem grundlegenden Umbau der Rundfunkfinanzierung, wie ihn Deutschland in ähnlicher Form bereits 2013 vollzogen hat. Damals wurde die geräteabhängige GEZ-Gebühr durch den heutigen Rundfunkbeitrag ersetzt, der pro Wohnung erhoben wird, unabhängig davon, ob dort überhaupt ein Fernseher steht. Genau in diese Richtung bewegt sich nun auch Warschau: Die klassische Rundfunkgebühr, in Polen "abonament RTV" genannt, soll durch eine neue Audiovisualabgabe ersetzt werden, die praktisch jeden Steuerzahler betrifft, auch Menschen, die weder Fernseher noch Radio besitzen.

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Anders als in Deutschland soll die neue polnische Abgabe allerdings nicht an die Wohnung, sondern direkt an die Einkommensteuer gekoppelt werden. Das wäre ein Systemwechsel, den es in dieser Form in Deutschland bislang nicht gibt, wo der Rundfunkbeitrag weiterhin haushaltsbezogen erhoben wird.

Kein Fernseher? Das könnte künftig nicht mehr ausreichen

Das derzeitige polnische System ähnelt der alten deutschen GEZ-Logik: Wer ein Radio oder einen Fernseher besitzt und anmeldet, zahlt dafür eine Gebühr. Die geplante Reform würde dieses Prinzip beenden. Künftig soll es nicht mehr darauf ankommen, ob im Haushalt ein Empfangsgerät steht, sondern die Abgabe soll automatisch über die Steuer eingezogen werden, auch bei Menschen, die lediglich ein Smartphone oder einen Internetanschluss nutzen.

Einer der diskutierten Vorschläge sieht eine monatliche Abgabe von umgerechnet rund zwei Euro vor, auf das Jahr gerechnet etwa 23 bis 25 Euro. Das geplante Startdatum ist das Jahr 2027, endgültig entscheiden muss aber noch das polnische Parlament.

Bis zur Reform gelten höhere Sätze als bisher

Solange die neue Regelung nicht in Kraft ist, zahlen polnische Haushalte weiterhin nach dem alten System, und die Sätze steigen dabei sogar noch an. Für ein Radio werden 2026 umgerechnet rund 2,20 Euro pro Monat fällig, für einen Fernseher oder ein Kombigerät etwa 7 Euro im Monat, was ungefähr 84 Euro im Jahr entspricht.

Verzögert sich die Reform, sollen die polnischen Sätze 2027 nochmals steigen, auf umgerechnet knapp 2,50 Euro für ein Radio und rund 8 Euro monatlich für einen Fernseher. Wie in Deutschland gilt auch in Polen: Eine Gebühr pro Haushalt deckt alle Geräte ab, unabhängig von deren Anzahl. Bestimmte Gruppen sind zudem von der Zahlungspflicht ausgenommen, darunter Menschen über 75 Jahre, Geringverdiener im Rentenalter sowie Menschen mit Schwerbehinderung, ähnlich den Befreiungsregeln, die auch der deutsche Rundfunkbeitrag kennt.

Deutlich härtere Strafen als in Deutschland

Ein Punkt, in dem sich das polnische System merklich von deutschen Verhältnissen unterscheidet, sind die Kontrollen und Strafen. Die staatliche Post Poczta Polska ist berechtigt zu prüfen, ob Geräte korrekt angemeldet sind, vor allem bei Unternehmen. Wer dort ein nicht registriertes Gerät betreibt, muss mit Strafzahlungen rechnen, die dem 30-fachen des monatlichen Beitrags entsprechen: umgerechnet rund 65 Euro für ein nicht angemeldetes Radio und etwa 210 Euro für einen nicht angemeldeten Fernseher. Nach Zustellung der Zahlungsaufforderung bleiben nur sieben Tage Zeit, den Betrag zu begleichen, andernfalls kann der Fall an das Finanzamt gehen, mit der Möglichkeit von Pfändungen bei Lohn, Rente oder Kontoguthaben.

Ein solches Kontroll- und Sanktionssystem existiert in dieser Form in Deutschland nicht mehr. Hierzulande wird der Rundfunkbeitrag automatisch über die Meldedaten der Haushalte erfasst, ohne dass es individueller Gerätekontrollen bedarf.

Auch nach der geplanten Reform will Polen laufende Rückstände aus der alten Rundfunkgebühr nicht automatisch streichen. Nach aktuellem Stand sollen entsprechende Schulden noch bis Ende 2028 eingetrieben werden können.

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