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Frankreichs Kartellwächter: vier Komma sechs Mio. Euro Bußgeld für Telemedizin-App Doctolib

Eine medizinische Fachkraft prüft ihr Smartphone. Am Laptop arbeitet sie.
Eine medizinische Fachkraft prüft ihr Smartphone. Gleichzeitig arbeitet sie am Laptop. Copyright  Canva
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Von Anca Ulea
Zuerst veröffentlicht am
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Frankreichs Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Telemedizin-Anbieter Doctolib eine Geldstrafe von vier Komma sechs Millionen Euro. Begründung: mutmaßlich wettbewerbswidriges Verhalten.

Die französische Wettbewerbsbehörde hat gegen das Healthtech-Unternehmen Doctolib eine Geldbuße von mehr als 4,6 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in den Bereichen Telemedizin und Online-Terminbuchung.

Doctolib gilt als Aushängeschild der französischen Tech-Szene. Der Umsatz lag im vergangenen Jahr Berichten zufolge bei 348 Millionen Euro. Das Unternehmen ist in Frankreich, Italien und Deutschland aktiv.

Die Autorité de la Concurrence sagte in einer Mitteilung, Doctolib habe „bewusst mehrere wettbewerbswidrige Praktiken … im Rahmen einer umfassenden, strukturierten und kohärenten wettbewerbswidrigen Strategie“ eingeführt.

Im Zentrum des Falls stehen zwei digitale Dienste des Unternehmens: Doctolib Patient und Doctolib Téléconsultation. Sie ermöglichen Patientinnen und Patienten, online Arzttermine zu buchen und über die App direkt mit medizinischem Personal zu sprechen.

Nach Angaben der Behörde zwingt Doctolib medizinische Fachkräfte mit Abonnement zu Exklusivitätsklauseln und erlaubt keine separate Buchung der beiden Dienste. Dadurch werde potenzielle Konkurrenz in diesen beiden wichtigen Telemedizin-Bereichen im Keim erstickt.

„Zahlreiche interne Dokumente belegen, dass Doctolib den Gesundheitsfachkräften Exklusivität auferlegen wollte. Die Geschäftsleitung erklärte, Doctolib solle ‚eine unverzichtbare, strategische Schnittstelle zwischen Arzt und Patient werden, um beide Seiten an sich zu binden‘“, so die Behörde.

Sie verwies zudem auf Doctolibs Übernahme des Hauptkonkurrenten MonDocteur im Jahr 2018, als der Telemedizinmarkt noch in den Anfängen steckte.

Der Fall geht auf eine Beschwerde aus dem Jahr 2019 von Cegedim Santé zurück, einem Wettbewerber von Doctolib in Frankreich.

Doctolib teilte mit, man werde gegen die Entscheidung Berufung einlegen und das Unternehmen befinde sich „in keiner Weise in einer dominanten Position“.

„Trotz unserer weiten Verbreitung in der Bevölkerung ist Doctolib ein noch junger Anbieter von Software für Gesundheitsfachkräfte“, erklärte das Unternehmen.

Doctolib erklärte, man sei dreimal kleiner als europäische Konkurrenten und werde von 30 Prozent der Beschäftigten im französischen Gesundheitswesen genutzt; 2019 waren es zehn Prozent.

„Wir sind zuversichtlich und gehen die nächsten Schritte des Verfahrens gelassen an. Die Berufung wird uns zu einer fairen Entscheidung verhelfen“, so das Unternehmen.

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