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"Vereinfachungsagenda": Deutsch-italienischer Maßnahmenplan für Europas Wettbewerbsfähigkeit

Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni (rechts) und Bundeskanzler Merz (links) treten zum Abschluss des Regierungsgipfels in der Villa Doria Pamphilj vor die Presse.
Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni und Deutschlands Kanzler Friedrich Merz nehmen in der Villa Doria Pamphilj an der Abschlusspressekonferenz des Regierungsgipfels teil. Copyright  2026 Copyright The Associated Press
Copyright 2026 Copyright The Associated Press
Von Egle Markeviciute, EU Tech Loop and Euronews
Zuerst veröffentlicht am
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Merz und Meloni schärfen ihren aktualisierten deutsch-italienischen Aktionsplan: mehr gesetzgeberische Zurückhaltung, Vereinfachung, bessere Rechtsetzung. Jetzt kommt der Härtetest: Omnibus-Vorstoß und Reform der besseren Rechtsetzung.

In der vergangenen Woche traf sich Bundeskanzler Friedrich Merz in Rom mit Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Dort unterzeichneten beide Regierungschefs einen aktualisierten deutsch-italienischen Aktionsplan für die strategische Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene sowie innerhalb der EU.

Der Plan umfasst zahlreiche Bereiche der Zusammenarbeit zwischen Italien und Deutschland sowie auf EU-Ebene. Inhaltlich orientiert er sich weitgehend an den strategischen Vorhaben der EU-Kommission bis 2029.

Auffällig ist der offene und ambitionierte Vorstoß beider Regierungen für eine "gesetzgeberische Selbstbeschränkung", die Fortführung der Vereinfachungsagenda, ein Umdenken in der Regulierung sowie Reformen der Verwaltung.

Diese Haltung ist nicht neu und war bereits bei früheren Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs zu beobachten. Damit der Anspruch jedoch greift, braucht es ein echtes Umdenken und eine belastbare Bestandsaufnahme des bestehenden gesetzgeberischen und regulatorischen Rahmens. Das gilt nicht nur für Vereinfachungen im geltenden Recht, sondern auch für Vorhaben, die erst jetzt vorgelegt werden.

Hinzu kommt: Befürworter einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit Europas sollten die anstehende Reform der Besseren Rechtsetzung mit Vorsicht betrachten. Sie könnte die Grundlage für informierte Entscheidungen über die Notwendigkeit neuer Initiativen weiter schwächen.

Vereinfachungsagenda fortsetzen und gesetzgeberische Selbstbeschränkung

Im Aktionsplan fordern Italien und Deutschland eine "konsequente Vereinfachungsagenda", "gesetzgeberische Selbstbeschränkung" sowie eine "unbürokratische, unternehmens- und KMU-freundliche Umsetzung von EU-Initiativen".

Auf dem Papier klingt das überzeugend. Ohne ein grundlegendes Umdenken bleibt die Umsetzung jedoch schwierig. Statt einer Vielzahl neuer Initiativen braucht es einen zielgerichteten, durchdachten und verhältnismäßigen Gesetzgebungsprozess – sowie ein abgestimmtes Vorgehen im Rat der EU, um Einfluss auf die Agenda der Kommission zu nehmen.

Der Plan erkennt die Grenzen eines solchen Kurswechsels an und hält fest, dass es "ein neues Denken der gesetzgeberischen und regulatorischen Selbstbeschränkung" brauche. Auch die Aussage, neue Gesetzesvorschläge mit übermäßiger Bürokratie "sollten zurückgezogen oder gar nicht erst vorgelegt werden", klingt vielversprechend. Offen bleibt jedoch, ob Italien und Deutschland diesen Anspruch nicht nur im Rahmen von Vereinfachungen verfolgen, sondern auch dann standhaft bleiben, wenn neue Vorhaben bestehende Regeln doppeln oder Unternehmen und Verbraucher in Europa unverhältnismäßig belasten könnten.

Gemeinsame Linie zu Omnibus-Vorschlägen

Deutschland und Italien halten im Aktionsplan fest, ihre Positionen zu den Omnibus-Vorschlägen abzustimmen. Gemeinsam wollen sie "spürbare Vereinfachungen" und eine "greifbare Entlastung" für Start-ups, KMU und "die Industrie insgesamt" erreichen.

Auch dies ist eine begrüßenswerte Entwicklung und dürfte kleinere EU-Mitgliedstaaten ermutigen, nachzuziehen. Bislang stießen die Omnibus-Vorschläge bei linksgerichteten Politikern und Organisationen jedoch auf zurückhaltende Reaktionen, die nicht zögerten, Entscheidungsträger zu Rückzug oder Untätigkeit zu drängen.

Reform der Besseren Rechtsetzung: Vorsicht geboten

Der Anspruch Italiens und Deutschlands, Europas Wettbewerbsfähigkeit durch klügere Regulierung und Gesetzgebung zu stärken, wird sich zuerst an der anstehenden Reform der Besseren Rechtsetzung messen lassen.

Die EU-Kommission führt derzeit bis zum 4. Februar eine öffentliche Konsultation zur Besseren Rechtsetzung durch. Bislang sind allerdings erst 23 Stellungnahmen eingegangen. Die Unterlagen argumentieren im Kern, die EU müsse schneller entscheiden, einige Konsultations- und Evaluierungsprozesse seien zu zeit- und ressourcenintensiv.

Die Leitlinien und Prinzipien der Besseren Rechtsetzung gelten als ambitioniert und partizipativ und werden etwa von Organisationen wie der OECD als vorbildlich anerkannt. Zugleich wird jedoch häufig kritisiert, dass sie nicht konsequent angewandt werden. Entscheidungsträger nutzten Schlupflöcher und verzichteten unter Verweis auf "force majeure" auf notwendige Schritte. So sehen die Leitlinien vor, dass Ausnahmen von Konsultations- und Bewertungspflichten beim Generalsekretariat beantragt werden können – für diesen Zweck existiert sogar ein eigenes Postfach.

Sollten die Leitlinien weiter aufgeweicht und die Beteiligung von Interessenträgern eingeschränkt werden, könnte die Kommission künftig noch freier entscheiden, von wem sie Beiträge einholt. Werden Bewertungen zur Notwendigkeit neuer Gesetzgebung, zu ihren wirtschaftlichen Auswirkungen und zum bestehenden Rechtsrahmen auf ein Minimum reduziert, verlieren Länder wie Italien und Deutschland zusätzlichen Einfluss auf die Agenda der Kommission. In den Trilogverhandlungen fehlt ihnen dann die Grundlage für informierte Entscheidungen über vorgelegte Vorschläge.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei EU Tech Loop und wurde im Rahmen einer Vereinbarung mit Euronews erneut veröffentlicht.

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