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Nicht nur berufsbezogene Impfpflicht: Das sind die neuen Maßnahmen
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Ab 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Rettungsdiensten einen Impfnachweis vorlegen. Impfen dürfen künftig auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte. Bundesländer dürfen wieder, wenn nötig Restaurants schließen.