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AfD betroffen: EU-Parlament startet Verbotsverfahren gegen ESN-Partei

AfD-Chef Tino Chrupalla ist Vizepräsident der ESN-Partei
AfD-Chef Tino Chrupalla ist Vizepräsident der ESN-Partei. Copyright  AP Photo
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Von Vincenzo Genovese
Zuerst veröffentlicht am
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Es bestehen Zweifel, ob die Rechtsaußen-Fraktion im EU-Parlament die europäischen Werte teilt. Die EU will das in einem Verbotsverfahren prüfen lassen, viele Fraktionen dürften dem Verfahren zustimmen. Die ESN könnte Parteistatus und Gelder verlieren.

Das Europäische Parlament will ein Verfahren gegen die Partei Europe of Sovereign Nations (ESN) einleiten. Sie vereint die Alternative für Deutschland (AfD) und weitere rechtspopulistische und -extreme Kräfte aus ganz Europa.

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Sollte die ESN die Grundwerte der Europäischen Union nicht einhalten, könnte sie ihr Recht verlieren, als europäische Partei registriert zu sein – und damit auch ihre Finanzierung.

Mehr als 180 Europaabgeordnete haben beantragt, einen Prüfmechanismus zu aktivieren. Die Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF) soll damit klären, ob die Partei mit den Werten der EU vereinbar ist.

Das Parlament muss den Schritt in einer Abstimmung am kommenden Dienstag in Straßburg bestätigen. Nach Angaben mehrerer Parlamentsvertreterinnen und -vertreter sind Europäische Volkspartei, Sozialisten und Demokraten sowie Renew Europe dafür. Der Antrag dürfte damit angenommen werden.

Europaparlament: Rechte Parteien stehen vor Prüfung

Die ESN-Partei wurde im August 2024 von acht rechtspopulistischen und -extremen europäischen Parteien gegründet. Treibende Kraft war damals unter anderem die AfD, sie trägt die ESN-Partei zusammen mit Polens Partei Konfederacja sowie Frankreichs Reconquête.

Sie ist eine eigene juristische Person und damit getrennt von der politischen ESN-Gruppe im Europäischen Parlament. Diese stützt sich auf dieselben politischen Kräfte und zählt derzeit 27 Abgeordnete.

Fraktionen sind Zusammenschlüsse innerhalb des Parlaments. Europäische Parteien sind dagegen Bündnisse nationaler Parteien auf EU-Ebene, die Geld aus dem EU-Haushalt erhalten. Weder die ESN-Fraktion noch die einzelnen Abgeordneten wären direkt betroffen, falls die ESN ihren Status als europäische Partei verliert.

Im vergangenen Mai schrieb APPF-Direktor Pascal Shonard einen Brief an Europäische Kommission, Rat und Parlament. Er verwies auf "Tatsachen, die Zweifel an der Einhaltung" der EU-Grundwerte durch die ESN wecken. Zu diesen Werten gehören "Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten".

Zweifel an Einhaltung der EU-Werte

Das Beweisdossier der APPF umfasst 294 Seiten und liegt Euronews vor. Es enthält Gerichtsurteile, Stellungnahmen und Beiträge in sozialen Netzwerken von ESN-Mitgliedern, die Verstöße gegen EU-Werte belegen könnten.

Das Dokument führt antisemitische, LGBTI-feindliche und migrationsfeindliche Aussagen an. Dazu zählen Forderungen nach "Remigration" von Europäerinnen und Europäern mit ausländischem Ursprung sowie Gleichsetzungen von Homosexualität mit Pädophilie.

Weitere Vorfälle betreffen rassistische Banner der tschechischen Partei SPD, eine Aktion der bulgarischen Partei Revival, die die Vorführung eines Films mit Szenen von Homosexualität stoppte, sowie ein Urteil eines deutschen Gerichts, das das AfD-Grundsatzprogramm als "der Menschenwürde und der Religionsfreiheit widersprechend" einstuft.

"Die ESN-Partei wird beschuldigt, 'europäische Werte' nicht zu respektieren, nur weil sie über reale Probleme spricht, die Europäerinnen und Europäer betreffen", erklärte ein ESN-Sprecher Euronews. "Meinungsfreiheit ist ein grundlegender EU-Wert. Politische Meinungsverschiedenheiten sollten in Debatten ausgetragen werden."

Sobald das Parlament das Verfahren auslöst, muss die APPF ihre Feststellungen an die ESN übermitteln. Die Partei kann dann Korrekturmaßnahmen ergreifen. Anschließend entscheidet die Behörde, ob sie die ESN als europäische Partei streicht oder nicht.

Nach der endgültigen Entscheidung können Parlament und Rat den Beschluss noch kippen.

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