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Zehn Bußgelder an Spaniens Stränden, die Urlauber kennen sollten

Archivbild: Strand
Archivbild, Strand Copyright  Copyright 2026 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Jesús Maturana
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Spanien gilt in der EU als Strandparadies. Doch manche Verstöße gegen Regeln sind teuer, Bußgelder reichen von 50 bis 300.000 Euro.

Fast 40 Jahre nach ihrer Verabschiedung setzt das spanische Küstengesetz von 1988 noch immer den Rahmen dafür, was am Strand erlaubt ist und was nicht. Dem Gesetz liegt eine einfache Idee zugrunde:Strand und Meeresufer gehören zum öffentlichen Raum, niemand darf sich einen Abschnitt aneignen oder dort ohne Genehmigung feste Bauten errichten.

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Darauf bauen viele der Sanktionen auf, über die jeden Sommer in den Medien berichtet wird. Wir hatten bereits die ungewöhnlichsten Strafen an Europas Stränden zusammengetragen, hier geht es um die Bußgelder an spanischen Stränden.

Das Gesetz unterscheidet zwischen leichten und schweren Verstößen. Leichte Verstöße – etwa wenn jemand öffentlichen Grund ohne Erlaubnis nutzt, Auflagen einer Genehmigung missachtet oder die Durchgangsrechte geringfügig beeinträchtigt – ziehen Geldbußen von bis zu 60.000 Euro nach sich.

Schwere Verstöße, zum Beispiel das Verändern der Grenzmarkierungen, das Sperren des Zugangs zum Meer oder das Errichten nicht genehmigter Bauten, können mit bis zu 300.000 Euro geahndet werden. In einigen Fällen berechnen die Behörden die Strafe pro belegtem Quadratmeter, pro eingeleitetem Kubikmeter oder pro Tag des Verstoßes.

Wer die Geldbuße verhängt, hängt vom Ausmaß des Schadens ab. Die Gemeinden können in ihrem Zuständigkeitsbereich Strafen von bis zu 12.000 Euro verhängen. Die Regionen, etwa bei industriellen oder umweltschädlichen Einleitungen, bis zu 1,2 Millionen Euro. Zusätzlich zur Geldbuße verpflichtet das Gesetz den Verursacher, das Gelände wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen oder nicht behebbaren Schaden zu ersetzen – bei illegalen Bauten führt das meist zu einem Abrissbescheid.

Strand in Spanien, Archivbild
Strand in Spanien, Archivbild Copyright 2026 The Associated Press. All rights reserved.

Was Städte zusätzlich regeln: vom Rauchen bis zur Musikbox

Die Ley de Costas steckt den rechtlichen Rahmen. Viele Bußgelder, die den normalen Badegast betreffen, beruhen jedoch auf kommunalen Strandordnungen. Sie unterscheiden sich von Ort zu Ort und haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Rauchen ist das sichtbarste Beispiel: Mehr als 600 spanische Strände haben es bereits untersagt, darunter Barcelona, San Sebastián sowie ein großer Teil der Strände auf den Kanaren und Balearen. In Barcelona liegen die Strafen zwischen 300 und 750 Euro.

Der Entwurf eines neuen Anti-Tabak-Gesetzes der Regierung soll dieses Verbot auf alle Strände des Landes ausweiten. Vorgesehen sind Geldbußen zwischen 200 und 600.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.

Ein weiteres Dauer-Thema sind Hunde und andere Haustiere. Die Ley de Costas sagt dazu nichts. Deshalb entscheiden die Gemeinden selbst, ob es eigene Hundestrände gibt oder ob Tiere am Strand komplett tabu sind.

Zehn Bußgelder, die Urlauber an Spaniens Stränden diesen Sommer vermeiden sollten

  1. Am Strand oder im Meer urinieren: Die Stadt Vigo bezeichnet das offiziell als „physiologische Entleerung am Strand oder im Meer“ und verhängt dafür bis zu 750 Euro. Marbella hat die Regel übernommen und die frühere Höchststrafe verdoppelt.
  2. Sonnenschirm-Reservierung: Wer Stühle, Tische oder Handtücher vor Öffnung des Strandbereichs auslegt, riskiert, dass die Behörden dies als Camping werten. In Badalona drohen bis zu 600 Euro; in Calpe 250 Euro sowie die Beschlagnahmung der Ausrüstung.
  3. Mit Shampoo oder Seife in öffentlichen Strandduschen duschen: Das ist in mehreren Gemeinden verboten, weil die Phosphate im Meer landen. Es gibt keinen einheitlichen Betrag, die Vergehen laufen aber über die jeweilige Strandordnung und können mit bis zu 750 Euro geahndet werden.
Stranddusche
Stranddusche Acuárea
  1. Außerhalb ausgewiesener Bereiche Ball spielen: In Málaga kann das bis zu 3.000 Euro kosten, in Benidorm 750 Euro. In Cádiz reichen 100 Euro für ein improvisiertes Spiel am Ufer.
  2. Sand, Steine oder Muscheln als Souvenir mitnehmen: Auf den Kanaren gibt es Bußgelder für das Mitnehmen von Vulkangestein oder Muscheln. Die Strafen reichen bis 3.000 Euro.
  3. Metalldetektoren ohne Genehmigung benutzen: Hat der Fund archäologischen Wert, erlaubt das Gesetz über das historische Erbe Geldbußen von bis zu 150.000 Euro – zusätzlich zur Beschlagnahmung des Geräts.
  4. Musik über tragbare Lautsprecher abspielen: In mehreren Gemeinden der Region Valencia kostet es rund 750 Euro, wenn der eigene Strandplatz zur Tanzfläche wird. In Portugal zum Vergleich kann die Strafe für wiederholte Verstöße einer Gruppe bis zu 36.000 Euro betragen.
  5. Am Sand rauchen: Mehr als 600 spanische Strände haben das bereits untersagt. In Barcelona liegen die Bußgelder zwischen 300 und 750 Euro, der geplante nationale Anti-Tabak-Gesetzesrahmen sieht für schwere Fälle Strafen von bis zu 600.000 Euro vor.
  6. Alkohol am Strand trinken: Viele Küstenorte ahnden das mit Bußgeldern, die bis zu 3.000 Euro erreichen können.
  7. Grenzsteine der Küstenlinie verändern: Klingt technisch, ist aber ausdrücklich in der Ley de Costas geregelt: 1.000 Euro pro veränderten Grenzstein, ganz unabhängig davon, ob Absicht im Spiel war oder nicht. Grenzsteine sind dauerhaft gesetzte Steine oder Markierungen, die Grundstücksgrenzen, Gemarkungen oder Grenzen markieren.

So laufen Verfahren ab: Was Strandbesucher vorab wissen sollten

Stellen die örtliche Polizei, der Küstendienst oder die Guardia Civil einen Verstoß fest, eröffnen sie ein Bußgeldverfahren. Die Beschuldigten erhalten eine Mitteilung mit den Vorwürfen und können Stellung nehmen und bekommen nach Abschluss des Verfahrens den endgültigen Bescheid, gegen den sie Widerspruch einlegen können.

Behebt jemand den Verstoß rechtzeitig, etwa indem er eine Anlage entfernt oder eine Verschmutzung beseitigt, kann die Behörde die Geldbuße nach Gesetz ausnahmsweise um bis zur Hälfte reduzieren. Rechtskräftige schwere Sanktionen veröffentlichen die Behörden meist in einer regionalen Zeitung.

In der Praxis geben die Städte einen einfachen Rat: Vor dem Aufspannen des Sonnenschirms lohnt sich ein Blick auf die Hinweisschilder am Strand oder in die örtliche Strandordnung. Die Regeln können sich von Promenade zu Promenade unterscheiden, und was in einer Gemeinde erlaubt ist, kann wenige Kilometer weiter verboten sein. Unkenntnis der Vorschriften schützt – wie in anderen Verwaltungsbereichen auch – nicht vor einer Geldbuße.

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