NewsletterNewslettersEventsVeranstaltungenPodcasts
Loader
Finden Sie uns
WERBUNG

Urteil: Asylbewerber müssen keine "Beweise" für Homosexualität vorlegen

Urteil: Asylbewerber müssen keine "Beweise" für Homosexualität vorlegen
Copyright 
Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Flüchtlinge, die wegen einer Verfolgung aufgrund von Homosexualität Asyl beantragen, müssen keine Tests oder Beweise für ihre sexuelle Orientierung

WERBUNG

Flüchtlinge, die wegen einer Verfolgung aufgrund von Homosexualität Asyl beantragen, müssen keine Tests oder Beweise für ihre sexuelle Orientierung vorlegen, das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Das Erbringen solcher Nachweise verstoße gegen die Menschenwürde. Zudem sei ihre Beweiskraft zweifelhaft.

Asylbewerber dürften jedoch unter Achtung der Privatsphäre zu “Ereignissen und Umständen, die die behauptete sexuelle Ausrichtung eines Asylbewerbers betreffen” befragt werden.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Schulbeginn: Welches europäische Land zahlt am meisten für Schulsachen?

Weibliche Führungskräfte in Europa: Wo sind sie und wie viele sind es?

Auf Hitze folgen heftige Unwetter: Hochwasser in Bruchsal am schlimmsten