Flüchtlinge, die wegen einer Verfolgung aufgrund von Homosexualität Asyl beantragen, müssen keine Tests oder Beweise für ihre sexuelle Orientierung
Flüchtlinge, die wegen einer Verfolgung aufgrund von Homosexualität Asyl beantragen, müssen keine Tests oder Beweise für ihre sexuelle Orientierung vorlegen, das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Das Erbringen solcher Nachweise verstoße gegen die Menschenwürde. Zudem sei ihre Beweiskraft zweifelhaft.
Asylbewerber dürften jedoch unter Achtung der Privatsphäre zu “Ereignissen und Umständen, die die behauptete sexuelle Ausrichtung eines Asylbewerbers betreffen” befragt werden.