Südafrika: Apartheid-Mörder auf Bewährung frei

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Die südafrikanische Justiz hat dem Apartheid-Mörder Eugene de Kock nach über 20 Jahren Haft eine Freilassung auf Bewährung gewährt. Justizminister

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Die südafrikanische Justiz hat dem Apartheid-Mörder Eugene de Kock nach über 20 Jahren Haft eine Freilassung auf Bewährung gewährt.

Justizminister Michael Masutha sagte in Pretoria, die Freilassung de Kocks auf Bewährung werde der weiteren Aussöhnung und Staatsbildung des Landes dienen.

De Kocks Anwälte waren seit über zehn Jahren um Bewährung für ihren Mandanten bemüht.

Minister Masutha hatte das letzte Gesuch im vergangenen Juli noch abgelehnt.

De Kock war als früherer Offizier der Sicherheitspolizei nach dem Fall des Apartheid-Regimes wegen Betrugs, Verschwörung zum Mord und Mordes zu zweimal
lebenslänglicher Haft plus 212 Jahren Haft verurteilt worden.

Reaktionen zweier südafrikanischer Bürger:

“Die Justiz ist von der Spitze abwärts korrupt. Die Freilassung ist falsch, weil de Kock für getötete und verschwundene Opfer verantwortlich ist. Aber wir können nichts dagegen tun. Hochrangigen Staatsbediensteten, die Fehler begangen haben, wird vergeben.”

“Irgendwann muss man sich gegenseitig vergeben. Aber wie soll das funktionieren, wenn man sich gegenseitig umgebracht hat. Einige unserer schwarzen Brüder haben viele Weiße getötet und auch Weiße haben gemordet. Aber beim Aufbau einer Nation ist das ein Problem und es ist schwierig.”

De Kocks Einheit der Sicherheitspolizei Vlakplaas war während der Apartheid zur Bekämpfung des verbotenen Afrikanischen Nationalkongresses des späteren Präsidenten Nelson Mandela eingesetzt worden.

Nach dem Ende der Rassentrennung 1994 wurde De Kock verhaftet und 1996 verurteilt.

Unter dem ersten schwarzen und freigewählten Präsidenten Mandela hatte sich Südafrika für eine Aufarbeitung der politisch motivierten Gewalttaten des Apartheid-Regimes durch eine Wahrheits-
und Versöhnungskommission entschlossen.

Täter, Opfer und deren Familien standen sich dabei in oft emotionalen Anhörungen gegenüber. Nur wenige Verdächtige kamen vor Gericht.

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