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Strafverfahren eingestellt: "Pinocchio" ist zulässige Kritik an Merz

Friedrich Merz (CDU) muss als Bundeskanzler so einige Namen vertragen. Laut Staatsanwaltschaft Heilbronn ist die Bezeichnung "Pinocchio" jedoch zulässige Kritik.
Friedrich Merz (CDU) muss als Bundeskanzler so einige Namen vertragen. Laut Staatsanwaltschaft Heilbronn ist die Bezeichnung "Pinocchio" jedoch zulässige Kritik. Copyright  AP Photo
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Von Franziska Müller
Zuerst veröffentlicht am
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Ein Heilbronner hatte Bundeskanzler Friedrich Merz unter einem Facebook-Post als "Pinocchio" bezeichnet. Ein Strafverfahren der Polizei gegen den Mann wurde nun eingestellt, es handle sich um "zulässige Kritik". 37 andere Verfahren laufen noch.

Kurz bevor Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu einer Veranstaltung nach Heilbronn kommt, nennt ihn ein Facebook-User "Pinocchio" und stellt das Emoji mit langer Nase dahinter. Die italienische Kinderbuchfigur ist dafür bekannt, dass ihr bei Lügen die Nase wächst.

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Eine Anzeige mit dem Vorwurf der Beleidigung hat jetzt keine weiteren Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren dazu ein. Als Grund gibt die Behörde an, dass "es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt."

"Pinocchio" keine Beleidigung für Kanzler

Angezeigt hatte ihn nicht Kanzler Merz selbst, sondern das Social-Media-Team des Heilbronner Polizeipräsidiums. Gegen den Autor des Kommentars "Pinocchio kommt nach HN" wurde wegen Beleidigung des Politikers ermittelt.

Zur Tageszeitung Heilbronner Stimme sagte der Bürger: "Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen."

Jetzt wurde das Verfahren eingestellt. Insgesamt prüft die Polizei Heilbronn derzeit 38 Kommentare unter der Mitteilung über die Veranstaltung auf Facebook. Damals, im Oktober 2025, hatte der Bundeskanzler den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Die Grünen) getroffen.

In den ersten Fällen wurden alle Verfahren eingestellt, "da kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte", hieß es in der Mitteilung der Polizei weiter. Die weiteren Sachverhalte würden derzeit nach und nach bearbeitet. Laut Gesetz sind Beamte verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Strafanzeige zu stellen, hieß es, als es zu Kritik am Durchgreifen der Polizei wegen "Unverhältnismäßigkeit" kam.

Auch Grünen-Chefin Franziska Brantner benutzte in der Vergangenheit das Wort "Pinocchio" in Bezug auf Merz. Dabei ging es um den Vorwurf des Wortbruchs bei der Senkung der Stromsteuer.

Diskussion um Paragraph 188: Beleidigung von Politikern

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner bezeichnete Merz ebenfalls bereits als "Pinocchio". Der AfD-Politiker ging sogar so weit, in einer aktuellen Stunde im Dezember 2024 den Paragraf 188 des Strafgesetzbuches abschaffen zu wollen. Der Paragraf regelt, wann gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung bestehen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck und andere Ampel-Politiker hatten offenbar auf Basis des Paragrafen 188 Tausende Strafanzeigen gestellt. "Sie wehren sich nicht durch gute Politik, sondern durch drangsalierende Maßnahmen der Bürger", sagte Brandner damals.

Sowohl SPD, Union als auch die Grünen stellten sich jedoch dagegen. Der Schutz, den Paragraf 188 biete, sei kein Privileg Einzelner, betonte die SPD-Politikerin Dunja Kreiser in der Diskussion. Er sei vielmehr ein Schutz der demokratischen Strukturen. Sein Ziel sei es nicht, Kritik zu unterbinden, "sondern gezielt Hetze, Verleumdung und Desinformation zu bekämpfen".

Auch nach Ansicht des CDU-Politikers Carsten Müller habe sich die Regelung bereits bewährt. "Wer sich im politischen Bereich engagiert, muss auch mit deutlicher Kritik umgehen und leben können", erklärte Müller. Er plädierte jedoch für einen engen Rahmen, wenn es darum geht, Fälle auch wirklich zur Anzeige zu bringen. Müller sagte weiter, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel etwa habe keinen einzigen Fall verfolgen lassen.

Renate Künast von den Grünen sagte in der Aktuellen Stunde mit Blick auf Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, es könne nicht sein, dass Menschen, die sich an politische Umgangsformen halten, sich am Ende noch entschuldigen müssen, dass sie einen Strafantrag auf Beleidigung gestellt haben.

Im Januar 2026 forderte Jens Spahn erneut, den Paragraph abzuschaffen. Laut Spahn sei der Eindruck entstanden, "die Mächtigen" hätten ein Sonderrecht geschaffen. Den Tatbestand der Beleidigung gäbe es ohnehin bereits. Der Antrag auf Streichung wurde allerdings mit großer Mehrheit abgelehnt.

In besonders ernsten Fällen kann Beleidigung nach Paragraph 188 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bei übler Nachrede und Verleumdung sind dauern die Konsequenzen bis zu fünf Jahre an.

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