Der Oberste Gerichtshof im kanadischen Ottawa hat ärtztlich begleitete Sterbehilfe grundsätzlich zugelassen. Die Regelung muss noch vom kanadischen
Der Oberste Gerichtshof im kanadischen Ottawa hat ärtztlich begleitete Sterbehilfe grundsätzlich zugelassen. Die Regelung muss noch vom kanadischen Parlament bewilligt werden und gilt für unheilbar kranke erwachsene Patienten, die ihre Einwilligung erklären müssen. Geklagt hatten zwei mittlerweile verstorbene Frauen, die unter schweren Lähmungen gelitten hatten.