Ukraine: Verfassungsgericht soll Gesetz gegen Janukowitsch-Kader prüfen

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Von Euronews
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Hunderte Demonstranten haben vor dem Verfassungsgericht in Kiew für die Erhaltung eines Gesetzes demonstriert, das ehemalige Offizielle der

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Hunderte Demonstranten haben vor dem Verfassungsgericht in Kiew für die Erhaltung eines Gesetzes demonstriert, das ehemalige Offizielle der Janukowitsch-Regierung aus dem Staatsdienst spülen soll.

Fünf bis zehn Jahre lang dürfen Janukowitsch-Funktionäre keine ukrainischen Regierungsposten besetzen. So will es das sogenannte Lustrations-Gesetz, das seit September 2014 gilt.

Nun soll sich das Verfassungsgericht mit dem Text befassen – auf Antrag von 47 Parlamentariern, die größtenteils dem Oppositionsblock angehören, der Nachfolgepartei der “Partei der Regionen” des ehemaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch.

“Es gibt einige Aspekte, die nicht mit der ukrainischen Verfassung vereinbar sind”, erklärt der Oppositionsblock-Abgeordnete Vasyl Nimchenko. “Das Lustrations-Gesetz ignoriert die Unschuldsvermutung, einen Grundpfeiler unserer Verfassung.” Der Rundumschlag gehe zu weit.

Dabei geht es nicht nur um Zugang zu Positionen, sondern auch darum, sie zu behalten. Denn viele der rund eine Million Staatsbediensteten müssen erst noch überprüft werden.

Die alten Kader fürchteten um ihre Macht, sagt Justizminister Pawlo Petrenko. Er hält auch die jetzt gefragten Richter, die der Verfassung verpflichtet sein sollen, für befangen.

“Unglücklicherweise haben einige Richter des Verfassungsgerichtes selbst ein Interesse daran, das Lustrations-Gesetz abzuschaffen. Denn dem Gesetz nach müssten sie ebenfalls entlassen werden.”

Am Ende des ersten Sitzungstages setzten die Verfassungsrichter die Prüfung des Lustrationsgesetzes aber erst einmal auf unbestimmte Zeit aus.

euronews-Reporterin Maria Korenjuk: “Das Lustrations-Gesetz, dass die Verfassungsrichter nun prüfen sollen, ist seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. In dieser Zeit wurden rund 500 Offizielle des alten Regimes entlassen, 1500 legten ihre Ämter freiwillig nieder.”

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