Im Verfahren um den Alkohol-Unfall von Ex-Radprofi Jan Ullrich in der Schweiz hat das Gericht ein zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Im Verfahren um den Alkohol-Unfall von Ex-Radprofi Jan Ullrich in der Schweiz hat das Gericht ein zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgestimmtes Strafmaß abgelehnt.
Ex-Radprofi #JanUllrich droht nun womöglich doch eine #Haftstrafe. http://t.co/TuBqFvehARpic.twitter.com/RGUoadnzgN
— SÜDKURIER Redaktion (@SUEDKURIER_NEWS) 21. Juli 2015
Damit droht Ullrich überraschend doch wieder eine unbedingte
Haftstrafe. Die vorgelegte Anklageschrift werde nicht genehmigt und
zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, erklärte
das Bezirksgericht in Weinfelden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine 18-monatige Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Wann es zu einer weiteren Verhandlung und zur Urteilsfindung kommt, ist noch nicht bekannt.