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Deutschland verbietet "geschäftsmäßige" Sterbehilfe

Deutschland verbietet "geschäftsmäßige" Sterbehilfe
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Der deutsche Bundestag hat im Zuge einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe beschlossen, die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe explizit zu

Der deutsche Bundestag hat im Zuge einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe beschlossen, die sogenannte geschäftsmäßige Sterbehilfe explizit zu verbieten.

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Der Ansatz setzte sich gegen drei konkurrierende Regelungsentwürfe durch und erhielt in der Abstimmung ohne Fraktionszwang schließlich 360 von 602 abgegeben Stimmen.

Kritiker halten den Begriff “geschäftsmäßig” allerdings für juristisch zu unklar. Beobachter erwarten außerdem gerichtliche Klagen von Interessengruppen und Vereinen, die sich der Beihilfe zum Suizid für Schwerkranke verschrieben haben.

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