Schwangerschaftsabbruch in der EU: Gleiches Recht für alle?

Schwangerschaftsabbruch in der EU: Gleiches Recht für alle?
Von Euronews
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In Polen soll das Recht der Frauen auf Schwangerschaftsabbruch eingeschränkt werden, der Europarat beklagt, dass das Recht auf Abtreibung in Italien nicht für alleFrauen gegeben ist… Wie sieht es in Europa aus mit dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch?

Recht auf Abtreibung nicht überall in der EU gleich

Abtreibung ist in den meisten Staaten der Europäischen Union mit einer sogenannten Fristenregelung erlaubt. Doch es gibt an vielen Orten Unterschiede zwischen dem, was in den Gesetzestexten festgelegt ist und was de facto geschieht. Nach den von der UNO festgelegten Kriterien lassen sich die Länder in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch in die folgenden Kategorien einteilen.

Die “Fortschrittlichen”

Zu dieser Gruppe gehören die meisten Staaten der EU wie Frankreich, Dänemark, die Niederlande, Deutschland, aber auch Länder mit katholischer Tradition wie Italien, Portugal und Spanien. Hier ist der von der Frau gewünschte Schwangerschaftsabbruch bis zur 10. oder 12. Schwangerschaftswoche erlaubt, bis zur 24. Schwangerschaftswoche in den Niederlanden und in Grossbritannien, in Schweden bis zur 18. Woche.

Allgemein darf die Frau auf eigenen Wunsch die Schwangerschaft abbrechen. In Luxemburg beispielsweise ist das bis zur 12. Woche möglich, aber die Frau muss eine ganze Serie von Beratungen und bürokratische Hürden überwinden. In Großbritannien und Finnland brauchen die Frauen die Zustimmung des behandelnden Arztes und müssen nachweisen, dass sie physisch und geistig gesund sind.

In Deutschland ist eine Schwangerenkonfliktberatung vom Gesetz vorgeschrieben, damit ein Schwangerschaftsabbrung straffrei erlaubt ist. Diese Beratung darf nicht in dem Krankenhaus stattfinden, in dem die Abtreibung vorgenommen wird. In Österreich gibt es ähnliche Regeln wie in Deutschland. In der Schweiz gilt die Fristenregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche seit 2002, nachdem sie in einer Volksabstimmung beschlossen wurde.

Die “Restriktiven”

In Polen ist Abtreibung nur in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder Gefahr für das Leben der Mutter oder Fehlbildung des Förus erlaubt. Bei Vergewaltigung oder Inzest ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche möglich, bei den medizinischen Gründen bis zur 24. Woche.

Wegen der restriktiven Regelung gibt es illegale Abtreibungen. Reichere Polinnen fahren zum Schwangerschaftsabbruch nach Deutschland, Großbritannien oder in die Niederlande, weniger Reiche versuchen durch die massive Einnahme von Arthrosemedikamenten eine Fehlgeburt auszulösen.

Das Thema wird in Polen derzeit auch kontrovers diskutiert, die katholische Kirche fordert ein Verbot.

In Irland ist seit einem Votum von Juli 2013 Abtreibung nur im Fall von Gefahr für das Leben der Frau erlaubt. Diese Gefährdung muss von einem Arzt bestätigt werden.

Anhänger des Verbots von Abtreibung

Völlig verboten ist die Abtreibung in Europa nur in Malta, wo Schwangerschaftsabbrüche mit 18 Monaten bis 3 Jahren Haft bestraft werden können. Auch auf Zypern sind Schwangerschaftsabbrüche illegal, sie können aber im Fall von bestätigten Risiken für Mutter oder Kind von einem Arzt vorgenommen werden.

Nicht immer stimmt die Realität mit dem Gesetz überein

Frankreich ist eines der liberalsten Länder, was Schwangerschaftsabbrüche betrifft. Der Eingriff wird von der Krankenkasse voll erstattet. Dennoch gibt es auch hier Hindernisse, weil nicht genügend Ärzte Schwangerschaftsunterbrechungen vornehmen wollen. Mediziner können es aus ethischen Gründen ablehnen, Abtreibungen durchzuführen.

Nach Ansicht des Europarates werden den Italienierinnen auf dem Weg zur Schwangerchaftsunterbrechung viele Steine in den Weg gelegt. Auch in Italien fehlt es an vielen Stellen an medizinischem Personal, das den Frauen den Zugang zur Abtreibung ermöglichen könnte.

In Spanien werden die bestehenden Regeln immer wieder in Frage gestellt.

In Polen ist das Recht auf Abtreibung in Gefahr. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Höchststrafe für illegale Abtreibungen von zwei auf fünf Jahre heraufgesetzt werden soll. Zudem sollen Schwangerschaftsunterbrechungen nur noch im Fall von Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt sein.

Eine einheitliche europäische Regelung?

Das EU-Parlament hat 2013 die Forderung der portugiesischen Abgeordneten Edite Estrela auf ein Recht auf Abtreibung abgelehnt. Die Mehrheit der Abgeordneten der Europäischen Volkspartei hatte sich gegen den Vorschlag der Sozialistin gestellt. Seitdem hat es kaum Vorstöße für eine einheitliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Europa gegeben – im Gegenteil…

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