Neun Jahre Haft: Erstmals Zerstörung von Weltkulturerbe als Kriegsverbrechen geahndet

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Von Christoph Debets
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Zum ersten Mal hat der internationale Strafgerichtshof die Zerstörung von Weltkulturerbe mit einer Haftstrafe geahndet.

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Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat einen ehemaligen Dschihadisten für die Zerstörung von Weltkulturerbe in Timbuktu schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Kammer billigte Ahmad Al Faqi al Mahdi mildernde Umstände zu.

“Ihr ursprüngliches Zögern und Schritte, die sie unternommen haben, um den Schaden zu begrenzen, selbst wenn sie nur geringen Erfolg zeigten, ihre gute Führung in der Untersuchungshaft trotz ihrer familiären Umstände, in Anbetracht all dieser Faktoren verurteilt sie die Kammer zu neun Jahren Freiheitsentzug”, begründete Richter Raul Pangalagan den Urteilsspruch.

Read summary of #AlMahdi#judgment & #sentence#ICC: https://t.co/mfRaNY4Zaspic.twitter.com/baAwGkdzeL

— Int'l Criminal Court (@IntlCrimCourt) 27. September 2016

Es ist das erste Mal, dass der Internationale Strafgerichtshof ein Urteil wegen der Zerstörung von Kulturgut gefällt hat. Ahmad Al Faqi al Mahdi hatte im Juni und Juli 2012 die Zerstörung von zehn der bekanntesten Denkmäler Timbuktus geleitet und selbst an fünf Monumente Hand angelegt. Zerstört wurden weltbekannte Heiligengräber und eine Moschee aus der Zeit, als Timbuktu Zentrum des Sufi-Islam war, einer Glaubensrichtung, die von den Dschihadisten als Ketzerei abgelehnt wird.

Die Zerstörung von Weltkulturerbe ist ein Kriegsverbrechen, das mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden kann. Es war das erste Mal, dass ein Angeklagter vor dem Weltstrafgericht seine Schuld zugab.

Mehr zum Thema

​The International Criminal Court (ICC): Al Mahdi Case, The Prosecutor v. Ahmad Al Faqi Al Mahdi, ICC-01/12-01/15 (englisch)

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