Bundesverfassungsgericht lässt CETA passieren - stellt aber Bedingungen

Bundesverfassungsgericht lässt CETA passieren - stellt aber Bedingungen
Von Christoph Debets

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, durch den Erlasss einer einstweiligen Verfügung die Unterzeichnung des CETA-Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanadas, zu…

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, durch den Erlasss einer einstweiligen Verfügung die Unterzeichnung des CETA-Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanadas, zu verhindern. Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden und danach vorläufig in Kraft gesetzt werden.

Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. So darf die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen und es muss sichergestellt werden, dass Deutschland die vorläufige Anwendung von CETA jederzeit einseitig beenden kann.

Diese Vorbehalte müssen völkerechtlich verbindlich vorgetragen werden.





Ein vorläufiges Scheitern von CETA könnte sich „negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union auswirken“ würde. Die zu erwartende Einbuße an Verlässlichkeit sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch der Europäischen Union könnte sich dauerhaft negativ „auf den Handlungs- und Entscheidungsspielraum aller europäischen Akteure bei der Gestaltung der globalen Handelsbeziehungen auswirken“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies wiege schwerer als die Nachteile, die entstünden, wenn das Abkommen im Hauptverfahren als verfassungswidrig eingestuft werden würde.

Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.





Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich in einer ersten Reaktion „sehr erfreut“. Bei CETA sei es gelungen der „Globalisierung Regeln zu geben“. Das Abkommen habe Vorbildcharakter.

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