Sieben Hinrichtungen in Arkansas zunächst verschoben

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Von Euronews
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Pharmafirmen haben sich vor Gericht gegen die Verwendung eines Medikamentes durchgesetzt, zeitgleich setzte das oberste Gericht eine Hinrichtung aus

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Sieben zum Tode verurteilte Häftlinge im US-Bundesstaat Arkansas müssen vorläufig nicht damit rechnen, in den nächsten Tagen hingerichtet zu werden. Ein Bezirksgericht verbot vorläufig den Gebrauch des Medikaments Vecuronium, das Teil der Giftmischung für die Exekutionen ist. Geklagt hatte der Pharmahändler McKesson, der das Mitteln an den Bundesstaat verkauft hatte. Der Richter bestätigte die Auffassung der Lieferfirmen, das Medikament sei für medizinische Zwecke und nicht für Hinrichtungen geliefert worden.

Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof Arkansas bereits die Hinrichtung des verurteilten Mörders Bruce Ward ausgesetzt, einem der sieben Kandidaten für die Todeszelle.

Arkansas wollte von Ostermontag an binnen elf Tagen sieben Häftlinge hinrichten lassen, weil das Haltbarkeitsdatum eines Teil des Giftcocktails ausläuft. Die Empörung ist groß, eine Allianz aus Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Pharmaherstellen versucht – aus unterschiedlchen Gründen – die Hinrichtungen zu stoppen.

Arkansas prepares to execute 8 men in 11 days: Justice, or an ‘assembly line of death’? https://t.co/gVpFADvdFRpic.twitter.com/TIUamj1qaq

— Carol A Lawson Esq (@ClwtrBkAtty) 4. April 2017

Eine der klagenden Pharmafirmen ist die amerikanische Tochter des deutschen Arzneimittelherstellers Fresenius. Zusammen mit dem Unternehmen West-Ward Pharmaceuticals schloss sich Fresenius Kabi USA der Klage vor einem Bezirksgericht an. Ziel ist, dass Arkansas Medikamente der Firmen nicht bei Hinrichtungen verwenden darf. Der Bundesstaat beabsichtige, das Medikament Kaliumchlorid bei den geplanten Hinrichtungen einzusetzen. Aus Sicht von Fresenius Kabi aber hat die zuständige Behörde das Mittel aus «nicht autorisierten Quellen» erworben. Im vergangenen Jahr gab es in den USA 20 Hinrichtungen, so wenige wie seit 1991 nicht mehr.

Johnny Depp, Damien Echols, and Jason Baldwin in Little Rock to … https://t.co/Q8NJbasWyhpic.twitter.com/Zjy7BR1h9J

— We Resist (@ProtestWatch) 14. April 2017

Nicht nur Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty reagierten mit Entsetzen auf die geplanten Hinrichtungen. Eine Aktionsgruppe gegen die Todesstrafe in Arkansas spricht von «Hinrichtungen wie am Fließband». Bis zuletzt waren juristische Auseinandersetzungen um Begnadigungsgesuche erwartet worden. Das Ziel der Hinrichtungsgegner ist es, die Termine damit faktisch zu stoppen. Einer der ersten Todeskandidaten ist Bruce Earl Ward, der seit mehr als 26 Jahren in einer Todeszelle sitzt. Ende 1990 erhielt er für den Mord an einer 18-jährigen Verkäuferin in einem Gemischtwarenladen in Little Rock die Höchststrafe. Noch am selben Tag soll Don William Davis hingerichtet werden, der im Jahr 1990 eine Frau bei einem Wohnungseinbruch erschossen haben soll. Der Bestsellerautor John Grisham, gebürtig aus Arkansas, äußerte in einem Beitrag für die Zeitung «USA Today» scharfe Kritik, unter der Überschrift «Stop the execution madness in Arkansas» – «Stoppt den Hinrichtungs-Wahnsinn in Arkansas». Die Gründe seien «absurd», meinte Grisham mit Blick auf den Ablauf des Midazolam-Haltbarkeitsdatums.

Statement from Fresenius Kabi pharmaceutical company regarding amicus brief filed to stop Arkansas from using their drugs in executions. pic.twitter.com/QJNFt32n1r

— Matt Mershon (@MattMershonKATV) 14. April 2017

Der Einsatz des Mittels Midazolam ist umstritten, in der Vergangenheit gab es mehrfach «Pannen»: 2014 wurde Midazolam bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet, bei denen die Todeskandidaten Anzeichen qualvollen Erstickens zeigten. Daraufhin reichten drei Todeszellen-Insassen eine Klage ein, das Mittel nicht mehr zu verwenden. Im Juni 2015 aber entschied das höchste US-Gericht, der Gebrauch von Midazolam verstoße nicht gegen die Verfassung. Viele Bundesstaaten haben zunehmend Nachschubprobleme. Denn viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass mit ihren Substanzen getötet wird und weigern sich Wirkstoffe für die Giftspritzen zu liefern. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können.

Aktuelle Zahlen zur #Todesstrafe: weniger Hinrichtungen, dafür mehr Todesurteile ⇨ https://t.co/SYu6oj0RAw#deathpenalty#NoToDeathPenaltypic.twitter.com/VPx8UeL6Rm

— Amnesty Deutschland (@amnesty_de) 11. April 2017

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