Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen belgisches Nikab-Verbot ab

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In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zum zweiten Mal Verbote zur Verschleierung bestätigt. In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Es verletze weder die Persönlichkeitsrechte noch die religiösen Überzeugungen, entschied das Gericht in Straßburg. Schon 2014 wurde eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich abgewiesen. Bei dieser Entscheidung ging es um ein belgisches Gesetz aus dem Jahr 2011, das im öffentlichen Raum Kleidung verbietet, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Geklagt hatten zwei Musliminnen. Der Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass das Verbot zum Zusammenleben beitrage, was ja Ziel einer demokratischen Gesellschaft sei.

Das Schleier-«ABC»

Hijab Der Hidschab ist ein Kopftuch, das unter dem Kinn geknotet wird.

Niqab Der Niqab bedeckt Kopf und Gesicht und wird mit einem langen schwarzen Kleid getragen.

Burka Die Burka ist eine komplette Vollverschleierung, die keinen Bickkontakt zulässt.

Tschador Der Tschador ist ein bis zum Boden reichendes Tuch, das Kopf, Haare und Körper verdeckt, aber das Gesicht offen lässt.

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