Breivik, der 2011 in Norwegen 77 Menschen tötete, bezeichnet seine Isolationshaft als "unmenschlich".
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage des norwegischen Massenmörders Anders Breivik abgewiesen.
Der 39-Jährige bezeichnet seine Haftbedingungen in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Stadt Skien als unmenschlich. Die Straßburger Richter erklärten, Breiviks Beschwerde sei unbegründet. Die Umstände seiner Isolationshaft verstießen nicht gegen europäische Menschenrechte.
77 Menschen getötet
Zuvor war der Attentäter bereits vor dem Obersten Gericht in Norwegen mit seiner Klage bescheitert. Breivik, der seinen Namen inzwischen in Fjotolf Hansen geändert hat, wurde 2012 zu 21 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.
Ein Jahr zuvor hatte der Rechtsradikale in Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet und dann in einem Ferienlager auf der Insel Utøya 69 Menschen erschossen – vor allem Jugendliche.