Urteil: 13 und 11 Jahre Haft für Horrorhaus-Ehepaar

Urteil: 13 und 11 Jahre Haft für Horrorhaus-Ehepaar
Von Euronews
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Das Ehepaar quälte und misshandelte seine weiblichen Opfer. Zwei Frauen starben. Heute ist das Urteil gefallen.

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Im Prozess um das "Horrorhaus" in Höxter-Bosseborn sind die Urteile gefallen.

Urteil fällt geringer aus als von Staatsanwaltschaft gefordert

Das geschiedene Ehepaar wurde vom Gericht für schuldig befunden. Die Angeklagte Angelika W. muss für 13 Jahre ins Gefängnis, ihr Ex-Mann Wilfried W. muss für 11 Jahre hinter Gitter. Er muss zudem in die Psychatrie. Ein psychiatrisches Gutachten hatte ihn vermindert schuldfähig befunden.

Damit kam das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht nach, diese hatten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.

Per Kontaktanzeige ins Horrorhaus gelockt

Das Paar hatte zwischen 2011 und 2016 Frauen über Kontaktanzeigen in ihr Bauernhaus in Ostwestfalen gelockt und sie dort misshandelt und gequält. Zwei von ihnen starben an den Folgen der Misshandlungen. Im Verlauf des Prozesses hatte die Angeklagte im Detail geschildert, wie sie ihre Opfer geschlagen, geschubst und tagelang angekettet hatten. Sie erklärte auch, wie sie die Leiche eines der Opfer zerstückelt und anschließend im Ofen verbrannt hatte. Das zweite Todesopfer starb in einem Krankenhaus - es hätte nach Überzeugung der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wenn die beiden Angeklagten schon früher ärztliche Hilfe geholt hätten.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand bis zum Schluss die Frage, wer von den beiden die treibende Kraft hinter den Gewalttaten war. Laut des psychiatrischen Gutachtens bildeten die Angeklagten eine gewachsene Einheit. Damit hätten sie ihre Opfer eingeschüchtert und manipuliert.

Aussage von Angelika W. hat zur Aufklärung des Falls beigetragen

Bei Angelika W. hat das Gericht von einer lebenslangen Haft abgesehen, weil sie umfassend ausgesagt und auf dieses Weise zur Aufklärung beigetragen hatte. Ihr Ex-Mann sei vermindert schuldfähig, so dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht infrage komme, sagte der Vorsitzende Richter.

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