"Werbung" für Abtreibung: Gericht bestätigt Verurteilung von deutscher Frauenärztin

"Werbung" für Abtreibung: Gericht bestätigt Verurteilung von deutscher Frauenärztin
Copyright 
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Ein Gericht in Gießen hat die Verurteilung von Doktor Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt.

WERBUNG

Im Streit um das in Deutschland geltende Werbeverbot für Abtreibungen hat Kristina Hänel eine Niederlage erlitten: Das Landgericht Hessen hat das Urteil gegen die Allgemeinmedizinerin bestätigt. Sie hatte Berufung gegen eine Entscheidung vom vergangenen November eingelegt. Damals war sie zu einer Strafe von 6000 Euro verurteilt worden, da sie laut Gericht auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatte. Das ist laut Paragraf 219a des deutschen Strafgesetzbuchs verboten.

Hänel hatte für ihr Vorgehen viel Zuspruch von Frauenorganisationen bekommen. Auch jetzt gab es vor dem Gericht eine Solidaritätskundgebung. 

Die Gerichtsentscheidung vom vergangenen Jahr hatte die Debatte um die umstrittene Regelung auch auf politischer Ebene neu entfacht. Bundesjustizministerin Katarina Barley drängte kurz vor dem erneuten Urteil gegen Hänel in einem Interview auf eine Neuregelung, da der Paragraph laut Kritikern auch sachliche Information verbiete. Sie sei optimistisch, dass dafür noch in diesem Herbst eine Lösung in der Koalition gefunden werde. Auch Barleys SPD-Parteikollegin und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey plädierte erneut für eine Reform, die Ärzten Rechtssicherheit gibt. Die Bundesärztekammer ist ebenfalls für eine Abschaffung des Werbeverbots. Die Unionsparteien sehen keinen Änderungsbedarf.

Hänels Anwalt hatte darauf plädiert, Paragraf 219a sei in seiner jetzigen Form verfassungswidrig. Auch der Vorsitzende Richter am Landgericht sagte, er habe Zweifel, ob die Regelung verfassungsgemäß sei. Der Gesetzgeber sei gefragt, für eine Neuregelung zu sorgen. Hänel solle das Urteil "wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz" tragen, so die Richter. Die Ärztin hatte bereits im Vorfeld angekündigt, sie wünsche sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

„Fauler Kompromiss“: Bundestag stimmt für Änderung des Abtreibungsparagrafen 219a