Urteil: Halal-Fleisch darf kein Bio-Siegel tragen

Urteil: Halal-Fleisch darf kein Bio-Siegel tragen
Copyright Fotomontage - REUTERS/Matej Leskovsek
Von Euronews mit dpa
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Die Halal-Schlachtung verstoße gegen Tierschutzstandards, die vom Bio-Siegel garantiert werden, urteilte der EuGH.

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Halal-Fleisch darf kein Bio-Siegel tragen, zumindest nicht wenn die Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden. Das hat der europäische Gerichtshof entschieden.

Richter: Schlachtung ohne Betäubung erfüllt nicht Bio-Kriterien

Fleisch von Tieren, die ohne Betäubung rituell geschlachtet wurden, entsprechen demnach nicht dem EU-Bio-Gütesiegel. Denn in diesem Fall werden nicht die höchsten Tierschutzstandards erfüllt, erklärten die Richter in Luxemburg. Und das Tierwohl spiele in den betreffenden EU-Verordnungen eine zentrale Rolle. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, bei der die Schlachtung am tierfreundlichsten vonstatten ginge.

Tierschützer gegen Bio-Halal-Steaks

Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollten Tierschützer erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr aus biologischem Anbau gelten dürfen. Das zuständige Gericht hatte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof gewendet.

Auch koschere Produkte betroffen

Betroffen vom Urteil sind übrigens nicht nur muslimische Halal-Steaks sondern auch jüdische koschere Produkte. Wobei es auch islamische Glaubensgemeinschaften gibt, wo Betäubung und halal kein Widerspruch sind.

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