Gericht: Frankreichs Regierung muss Gotteshäuser wieder öffnen

Frankreichs Staatsrat hat die Regierung verpflichtet, das absolute Versammlungsverbot in Gotteshäusern aufzuheben. Stattdessen müsse die Regierung Maßnahmen erlassen, die dem Kampf gegen das Coronavirus angemessen seien und Gottesdienste ermöglichen, so der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht.
Trotz Lockerungen sind in Frankreich Gottesdienste noch mindestens bis zum 2. Juni verboten. Ausgenommen sind etwa Beerdigungen.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Frankreich Treffen von bis zu zehn Menschen seit Beginn der Lockerungen erlaubt sind, sei ein absolutes Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht verhältnismäßig, hieß es.
ACHT TAGE ZEIT ZUM HANDELN
Der Staatsrat forderte den Ministerpräsidenten auf, innerhalb von acht Tagen Regeln zu erlassen, die Zusammenkünfte in religiösen Einrichtungen wieder ermöglichen. Das Verbot sei eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit.
Bei einer Veranstaltung einer evangelikalen Freikirche in Mulhouse (Porte Ouverte Chrétienne) sollen sich Mitte Februar mindestens 1.000 Gläubige mit Covid-19 angesteckt haben.